Widmung
Die symbolische Übereignung eines Werkes; der Text, mit dem sie vollzogen wird.
Expl: Wenn der Terminus statt einer Handlung einen Text bezeichnen soll, so gilt: Es wird (1) vermittels der Widmung (2) ein Werk (3) von dessen Urheber (4) einem Empfänger (5) symbolisch übereignet. Das ist zu erläutern wie folgt. (1): Der Widmungstext steht in der Regel für sich, kommt aber auch als Teil eines anderen Textes vor, etwa am Beginn des Werkes selbst. (2): Außer Werken der Literatur und der Wissenschaft (wie auch der Kunst und der Musik) können solche des Buchwesens, Verlagswerke, gewidmet sein. (3): Als Urheber treten nächst dem Autor auch Verleger, Herausgeber, Übersetzer, Auftraggeber auf. (4): Der Empfänger ist in der Regel eine einzelne zeitgenössische Person; es begegnen aber auch Gruppen, Götter, Ideen. (5): Die wirkliche Übereignung z. B. eines Buch-Exemplars bleibt, selbst wenn sie von einem Text begleitet wird, hier außer Betracht.
Es lassen sich mindestens fünf Formen der Widmung unterscheiden. (1) Nach dem Muster von Inschriften auf antiken Tempeln erscheint die Widmung als ‘Widmungstafel’ vorzugsweise dann, wenn der Empfänger hohen Ranges ist (ein Gott, ein Fürst, eine Idee). In der Regel sind diese Widmungen (zu denen auch solche ‘in memoriam’ gehören) im großen Stil gehalten und auf Mittelachse, oft in Versalien, gesetzt. (2) Gemäß der dem Mittelalter geläufigen, auf ‚Widmungsbildern‘ dargestellten Sitte, das Original des Buches einem geistlichen oder weltlichen Herrn förmlich zu überreichen, nehmen Widmungen nicht selten die Gestalt einer meist kurzen ‘Widmungsrede’ an, wie sie zum Zeremoniell einer Überreichung gehört. (3) Die von altersher geläufigste Form der Widmung bildet der ‘Widmungsbrief’, nachgebildet dem Schreiben, das bei Übersendung eines Geschenks Grund und Zweck der Schenkung anzugeben pflegt. Die vorangestellte Adresse kann ihrerseits die Form einer Tafel haben. (4) Als eine Schwundform des Widmungsbriefs (oder auch der Widmungstafel) darf die seit dem 18. Jahrhundert immer häufiger werdende, heute vorherrschende Form der ‘Widmungsgeste’ gelten, mit der äußerstenfalls bloß noch der Widmungsempfänger bezeichnet wird. (5) Eigens aufzuführen ist schließlich noch der in akademischen Schriften oft am Schluß eines Vorworts angebrachte ‘Widmungsvermerk’, der dem Leser eine Übereignung nur mehr zur Kenntnis bringt.
Dem Umfang nach reicht die Widmung von der bloßen Namensnennung bis zur förmlichen Abhandlung (‘Widmungsvorrede’), der Sprachform nach von der schmucklosen Feststellung bis zum kunstreichen Lobgedicht, der Funktion nach von der persönlichen Danksagung bis zur Bekanntmachung eines Programms. Neben der ernsthaften begegnet (wohl erst in der Neuzeit) auch die scherzhafte Widmung. Widmungen begleiten Werke fast aller Art, wenngleich z. B. Dramen (zumal Komödien) seltener als Gedichtsammlungen gewidmet werden; sie fehlen aber gewöhnlich in anonym oder pseudonym veröffentlichten Werken und vollends in solchen, die schon als ganze an bestimmte Personen gerichtet sind wie ‘Sendbriefe’ und ‘lyrische Anreden’ (oft irreführend ‘Widmungsgedichte’ genannt). Während das übereignete Werk in der Regel einen Gegenstand von einigem Gewicht darstellt, werden in jüngerer Zeit oft auch kleinere und kleinste Werke, die nur gesammelt ein Buch ergeben, mit Widmungen versehen: einzelne Kapitel, Essays, Gedichte, selbst Aphorismen.
WortG: Widmung bezeichnet wie das zugrundeliegende Verbum widmen (ahd. widimen, mhd. widemen) zunächst als rechtssprachlicher Ausdruck sowohl eine Stiftung an die Kirche als auch die Ausstattung der Ehefrau (‚Morgengabe‘). Sehr viel jünger, nicht vor dem 17. Jh. bezeugt, sind die weitere Bedeutung: "bestimmung von personen oder sachen zu etwas" und eine engere, in der das Wort die symbolische Übereignung eines Werks oder gar (wie hier) bloß den "gedruckten widmungstext in büchern" bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden als Synonyme (außer Dedication) vor allem Zuschrift und Zueignung sowie Komposita wie Widmungsbrief und Widmungsschreiben gebraucht. Das Wort Zueignung dient außerdem (zumal bei Goethe) als Titel widmungs- oder vorredenartiger Gedichte.
DWb Bd. 29, Sp. 1434 f.; Bd. 32, Sp. 336 f.
BegrG: Der Begriff der Widmung fällt in der frühen Neuzeit noch so gut wie völlig mit dem des öffentlichen Widmungsbriefs zusammen. Späterhin ist eine Erweiterung eingetreten – insofern, als der Begriff nun auch Texte privaten Charakters, eingetragen bloß in einzelne Exemplare eines Buches, umfaßt. Obwohl es solche Texte schon im Altertum gegeben haben dürfte, werden sie (außer in Sonderfällen wie dem ‘Liber de laudibus sanctae crucis’ des Hrabanus Maurus) greifbar doch erst im Zeitalter des Buchdrucks, dem eine wachsende Anzahl von ‘Widmungsexemplaren’ entstammt. Weil dafür aber kaum bestimmte Regeln anzugeben sind, wie sie bei aller Freiheit im Einzelfall für die öffentliche Widmung gelten, hat man neuerdings sogar vorgeschlagen, zwischen den beiden Arten auch terminologisch zu unterscheiden: "dédier pour la dédicace d’œuvre, dédicacer pour la dédicace d’exemplaire." Eine Begriffserweiterung anderer Art ist in jüngster Zeit zu beobachten; nun können selbst eine Schachaufgabe oder ein Torerfolg gewidmet werden.
Gérard Genette: Seuils (s. Lit.), S. 110.
SachG: Nach wenigen Vorläufern in der altgriechischen Literatur (Hesiod, Archimedes) beginnt die Geschichte der Widmung im alten Rom: bei Lukrez (an Gaius Memmius), Catull (an Cornelius Nepos), Cicero (‘Cato maior’: an Titus Pomponius Atticus). In augusteischer Zeit verfügt man bereits über ein großes Repertoire von Widmungsformen, das in Mittelalter und Neuzeit kaum noch erweitert wird. Der Adressat ist zunächst gewöhnlich ein Freund, bald auch ein Gönner (Horaz an Maecenas), schließlich der Kaiser (Plinius d. Ä. an Vespasian). Im christlichen Mittelalter tritt dann neben den weltlichen der geistliche Herr (Otfried an Bischof Liutbert von Mainz). Die Humanisten schließen wieder an die antike Widmungspraxis an; sie pflegen besonders die Widmung an Gleichgesinnte (Erasmus: ‘Moriae Encomium‘ an Thomas Morus). Mit der Ausbreitung des Buchhandels im 16. und 17. Jh. gewinnt die Rolle des Patrons an Bedeutung, der den Verleger vor Nachdruck, den Autor vor Verfolgung schützen kann. Außerdem verlangen die Schriftsteller jetzt nach einem Honorar für ihre Arbeit, das aber zunächst nicht der Verleger gewährt, sondern – meist in Form eines Geschenks – ein Gönner, der seine Tugenden und Verdienste in einer Widmung gerühmt sehen will. Der unvermeidliche Mißbrauch dieser Sitte hat das Widmungswesen bald schon so in Verruf gebracht, daß mit dem Auftreten des freien Schriftstellers im 18. Jh. die Widmung, zuvor beinahe die Regel, nun beinahe zur Ausnahme wird. Mindestens tritt die dienstfertige Schmeichelei, mit der die Götter dieser Welt im Zeitalter des Barock verwöhnt worden sind, mehr und mehr zurück – zugunsten einerseits kürzeren und schlichteren, andererseits aber auch freieren Arten des Widmens, wie sie etwa im komischen Roman des 18. Jhs. begegnen. Zunehmend ledig des Zwanges, den Unterhalt des Schriftstellers sichern zu helfen, kann die Widmung (sofern sie nicht überhaupt entfällt) zum Spielplatz der Phantasie werden, die dann so aparte Stücke zu erfinden weiß wie Georg Forsters änigmatische Zueignung der ‘Ansichten vom Niederrhein’ oder die von Jean Paul geplante Widmung der ‘Vorschule der ‘Ästhetik’ (tatsächlich nur ein Widmungsgesuch). Die Tradition der herkömmlichen Widmung lebt vor allem in den Wissenschaften fort und ist etwa in Dissertationen noch heute immer wieder zu beobachten. Die ältere Vorreden-Funktion der Widmung ist in neuerer Zeit abgelöst worden durch ihre Funktion als ® Motto: wenn bloß noch der Gesichtspunkt bezeichnet wird, unter dem der Autor sein Werk gelesen sehen möchte (Toller: "Den namenlosen Toten deutscher Revolution"). Nicht zu übersehen ist außerdem die Tendenz zum Privaten, ja zum Hermetischen: mit Widmungen an Menschen und Sachen, die außer dem Verfasser kaum jemand zu kennen braucht (Kafka: "Für F."; Kraus: "Dem Tag von Vallorbe"). Im Zuge dessen ist die Widmung, die im 17. Jh. gewöhnlich mehrere Seiten in Anspruch genommen hat, oftmals auf eine einzelne Zeile, bisweilen fast auf ein einzelnes Wort verkürzt worden.
Ernst Toller: Gedichte der Gefangenen. München 1921, S. 5. – Franz Kafka: Das Urteil. Leipzig 1916, S. 3. – Karl Kraus: Worte in Versen IV. Leipzig 1919, S. 5.
ForschG: Mit einiger Ausführlichkeit haben sich in Deutschland zunächst die Briefsteller des 17. und 18. Jhs. mit der Widmung, also eigentlich dem Widmungsbrief, befaßt, von dem z. B. Benjamin Neukirch sagt, er könne, wenn er gut gemacht sei, "für ein kleines Meisterstück sehr wol bestehen". Daneben gibt es in eben dieser Zeit eine lebhafte Diskussion über Nutzen und (vor allem) Nachteil des Dedikationswesens – deren gewichtigstes Stück die "Somme dedicatoire" im ‘Roman bourgeois’ von Antoine Furetière (1666) darstellen dürfte. Bezeichnend auch Lichtenbergs Notiz (D 103 L): "Eine Vorrede könte Fliegenwedel betitult werden und eine Dedication Klingelbeutel." In wissenschaftlicher Absicht haben sich zunächst die klassische, dann auch die englische und die französische Philologie mit Widmungen befaßt. Die deutsche Philologie ist erst später zumal der ‘Widmungsvorrede’ nachgegangen (Riefstahl, Schottenloher, Ehrenzeller). Eine Untersuchung, die sich mit Leiners Buch über den französischen Widmungsbrief messen könnte, steht noch aus. Ebenso dringend zu wünschen wären eine Anthologie (wie sie für den englischen Bereich Mary Elizabeth Brown 1913 besorgt hat) und eine Sammlung von (teils ja schon gedruckten) Charakteristiken bedeutender Widmungsfälle. (Aus der Goethezeit etwa: Lavater an Mendelssohn, Lessing an den Herzog von Braunschweig, Kant an den Freiherrn von Zedlitz, Arnim und Brentano an Goethe, Goethe an den König von Bayern.) Einer eigenen Darstellung bedarf außerdem das ‚Widmungszeremoniell‘ in Geschichte und Gegenwart.
Benjamin Neukirch: Anweisung Zu Teutschen Briefen. Achte Auflage. Nürnberg 1746, S. 289. – Antoine Furetière: Le Roman bourgeois. Hg. v. Jacques Prévot. Paris 1981, S. 234-244. – Georg Christoph Lichtenberg: Aphorismen. Hg. v. Albert Leitzmann. Heft 2. Berlin 1904, S. 107.
Lit:
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