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Maßgebend für die Weiterbildung zum Fachhumangenetiker / zur Fachhumangenetikerin (GFH) im Institut für Humangenetik der Universität Göttingen sind die Weiterbildungs- ordnung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik vom 18.3.1993 (Med. Genetik 2/1993, S. 174-176) und die Gegenstandskataloge für die Weiterbildungsordnung zum Fachhumangenetiker / zur Fachhumangenetikerin (GFH) vom 24.3.1994 (Med. Genetik 6/1994, S. 290-297).
Von den in der Weiterbildungsordnung als Haupt- und Nebenfächer angegebenen Teilgebieten können im Institut für Humangenetik der Universität Göttingen lediglich die Teilgebiete Zytogenetik und Molekulare Genetik gewählt werden.
- Der in der Weiterbildungsordnung genannte Aspekt 'Genetische Diagnostik und Beratung' bedarf der Erläuterung und konkreten Ausgestaltung. Den Weiterzubildenden wird die Teilnahme an Genetischen Beratungen während des 4. und 5. Jahres der Weiterbildung ermöglicht, wobei die Durchführung der jeweiligen genetischen Beratung hauptverantwortlich durch einen Facharzt / eine Fachärztin für Humangenetik erfolgt. Die Weiterzubildenden können hospitieren und in Abhängigkeit von ihrem Ausbildungsstand zu zytogenetischen und molekulargenetischen Aspekten das Gespräch führen. Jeder / jede Weiterzubildende muß seine / ihre aktive Beteiligung an mindestens 50 Beratungsfällen nachweisen. Dabei sollten Beratungsfälle mit zytogenetischen und molekulargenetischen Problemstellungen enthalten sein, ebenso Beratungsfälle vor Amniocentese und Chorionzottenbiopsie.
- Über die Tätigkeit in der genetischen Beratung und in den zytogenetischen und in den molekulargenetischen Laboratorien hinaus werden die folgenden allgemeinen Anforderungen gestellt:
- Teilnahme am Beraterseminar während des 4. und 5. Weiterbildungsjahres
- Teilnahme am Seminar: Falldemonstrationen aus der Zytogenetik (regelmäßig)
- Teilnahme am Seminar: Genotypanalyse mit molekulargenetischen Methoden - Molekulare Humangenetik (regelmäßig)
- Teilnahme am Seminar zur Risikoberechnung bei genetisch bedingten Erkrankungen (1 Seminar)
- Teilnahme an der Hauptvorlesung (passiv und aktiv)
- Aktive Beteiligung an den Praktika:
- Entwicklungsbiologisch-entwicklungsgenetisches apparatives und präparatives Praktikum für Fortgeschrittene II.
- Humangenetisch-immungenetisches Praktikum
- Teilnahme an den Seminaren (mindestens 1 Semester)
- Entwicklungsgenetik
- Tumorgenetik
- Reproduktionsgenetik
- Beteiligung an der Betreuung von Studierenden, Praktikanten, Diplomanden und Doktoranden im Labor
- Regelmäßige Teilnahme an humangenetischen Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen
- Beteiligung an der Forschung
Von den Weiterzubildenden wird eine Beteiligung an den Forschungsarbeiten im Haupt- und ggf. im Nebenfach erwartet. Diese Beteiligung ist durch Publikationen nachzuweisen.
Am Ende jedes Teilabschnittes der Weiterbildung (Postnatale Zytogenetik, Pränatale Zytogenetik, Molekulargenetische Diagnostik) wird dem Weiterzubildenden eine schriftliche Beurteilung mit Angabe der erbrachten Leistungen durch die Arbeitsgruppenleiterin / den Arbeitsgruppenleiter ausgestellt. Für die unter 2 genannten Veranstaltungen (2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.7 und 2.9) sind Teilnahmebescheinigungen beizubringen.
Göttingen, den 22.8.1998 |
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