Es erscheint wie ein undurchdringlicher Gremiensalat für alle, die noch nie damit zu tun hatten. Außerdem wimmelt es nur so von Abkürzungen und unverständlicher Insidersprache. Durch das neue Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) hat sich zudem einiges geändert. Aber es ist eigentlich ganz einfach. Der folgende Text will versuchen, etwas Ordnung in dieses Chaos zu bringen.
Die studentische Selbstverwaltung und ihre Organe
Gremien auf der Ebene der Gesamt-Uni sind:
Die studentische Selbstverwaltung findet auf zwei Ebenen statt: Einmal auf der Ebene der Gesamtuniversität, zum anderen auf der Ebene der Fakultäten. Das ganze kann man mit dem föderalen System der BRD vergleichen. Es gibt ein Parlament (StuPa), eine Regierung (AStA), und einen Bundesrat (FSRV). Natürlich hinkt dieser Vergleich, da die studentischen Gremien über wenig Macht verfügen, dafür sorgen schon die Gremien der akademischen Selbstverwaltung und künftig auch die der Stiftung. Trotzdem kann einiges bewegt werden!
Das Studierendenparlament (StuPa)
Alle an der Universität eingeschriebene Studierenden bilden die "Verfaßte Studierendenschaft". Die Studierenden wählen einmal im Jahr das Studierendenparlament.Dieses StuPa ist die beschlussfassende Versammlung der gewählten VertreterInnen der Studierenden. Pro 500 Studierenden gibt es einen Sitz im Parlament. Das StuPa wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss und beschließt dessen Haushalt.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
Der AStA ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er verfügt über einen eigenen Haushalt und kann so die politischen, kulturellen und sozialen Belange der Studierenden vertreten. Außerdem kümmert er sich um die Probleme, die alle Studierenden der Universität betreffen.
Das Ausländische Studierendenparlament (ASP)
Die ausländischen Studierenden können zusätzlich noch das ausländische Studierendenparlament wählen. Es wählt seinerseits den ausländischen Studierendenrat (ASR). Dieser vertritt und berät ausländische Studierende.
Auf der Ebene der Fachbereiche existiert ebenfalls ein "Parlament" und eine "Regierung".
Das Fachschaftsparlament (FSP)
Es wählt und kontrolliert den Fachschaftsrat und beschließt dessen Haushalt. Gewählt wird es von allen Studierenden der Fakultät. Seine Größe richtet sich nach der Anzahl der Studierenden der jeweiligen Fakultät.
Der Fachschaftsrat (FSR)
Der Fachschaftsrat hat die gleichen Aufgaben wie der AStA inne, wobei die Aufgaben nicht streng aufgeteilt sind. Im allgemeinen kümmert sich der Fachschaftsrat mehr um die fakultätsinternen Probleme.
Die Fachschaftsräteversammlung (FSRV)
Alle Fachschaften sind aber durch die Fachschaftsräteversammlung auch an der allgemeinen Gesamtunipolitik beteiligt. Die FSRV soll die Interessen der Fachschaften gegenüber dem AStA vertreten. Sie besitzt deshalb ein Einspruchsrecht.
Die FachgruppensprecherInnen
An größeren Fakultäten ( z. B. der riesigen Philosophischen Fakultät ) gibt es neben dem Fachschaftsrat noch eine Vertretung der Fachgruppen (das sind Studienrichtungen mit über 200 Studierenden, wie z. B. Geschichte oder VWL) durch die FachgruppensprecherInnen, welche die Belange ihrer Fachgruppe vertreten.
Die akademische Selbstverwaltung und ihre Gremien
Hier sind auch die Studierenden vertreten, aber sie müssen mit einer Minderheitenrolle begnügen, da infolge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils in diesen Gremien die Professoren die absolute Mehrheit haben müssen. Durch das neue Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) hat sich diese Situation noch verschärft, da eine Machtverlagerung hin zum Präsidium stattgefunden hat, in dem überhaupt keine Studierenden sitzen.
Gremien auf der Ebene der Gesamt-Uni sind:
Der Senat
Der Senat ist das höchste Organ der akademischen Selbstverwaltung. Der Senat wählt den Unipräsidenten und die anderen Mitglieder des Präsidiums. Es kann sie mit Zwei-Drittel-Mehrheit auch wieder abwählen. Alle Ordnungen der Universität, insbesondere die Grundordnung (Uni-Verfassung) müssen vom Senat beschlossen werden. Gemeinsam mit dem Präsidium beschließt der Senat über den Entwicklungsplan und den Frauenförderplan. Ansonsten hat der Senat eine Kontrollfunktion gegenüber dem Präsidium.
Er setzt sich im Moment aus sieben ProfessorInnen und je zwei VertreterInnen der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, des Technischen- und Verwaltungsdienstes und der Studierenden zusammen. Nicht stimmberechtigt aber beratend nehmen die DekanInnen an den Senatssitzungen teil. Größe und Zusammensetzung des Senats können künftig in der Grundordnung geändert werden.
Der Senat überträgt die Beratung verschiedener Einzelthemen an die Senatskommissionen. Diese beraten über Probleme im Rahmen ihrer Zuständigkeit und geben Beschlussempfehlungen an den Senat weiter, der diesen meist folgt. In den Senatskommissionen, deren Größe sich nach ihrer Bedeutung richtet, sitzen auch VertreterInnen der Studierenden.
Insgesamt hat der Senat durch das neue NHG zugunsten des Präsidiums stark an Bedeutung verloren. Die weitere Entwicklung ist noch unklar, insbesondere da es noch keine neue Grundordnung gibt.
Das Präsisium
Das Präsidium leitet die Universität. Es trifft alle Entscheidungen, die nicht ausdrücklich durch das NHG anderen Gremien zugewiesen sind. Insbesondere sind das der Wirtschaftsplan, Einrichtung, Änderung und Schließung von Fakultäten und der Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Land. Seit dem neuen NHG ist das Präsidium das mit Abstand wichtigste Organ auf Universitätsebene. Das Präsidium besteht aus dem/der auf 6 Jahre gewählten Präsidenten/Präsidentin und aus mehreren haupt- oder nebenamtlichen VizepräsidentInnen. Der/die PräsidentIn vertritt die Hochschule nach außen und leitet das Präsidium. Eine Person aus der Reihe der VizepräsidentInnen ist hauptamtlich für Finanzen und Personal zuständig. Ansonsten kann sich die Uni Zahl und Funktion ihrer VizepräsidentInnen aussuchen.
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat genaugenommen kein Organ der akademischen Selbstverwaltung, weil seine Mitglieder nicht der Hochschule angehören dürfen, sie kommen vielmehr von außen. Lediglich ein Mitglied ist davon ausgenommen und soll die Interessen des Senats vertreten. Der Stiftungsrat ist eine Art Aufsichtsrat. Er übt die Rechtsaufsicht über die Hochschule aus. Außerdem beschließt er den Wirtschaftsplan der Stiftungshochschule und entscheidet über Vermögensveräußerungen. Die Wahl des Präsidiums durch den Senat muss vom Stiftungsrat bestätigt werden. Das Präsidium der Uni ist gleichzeitig das Präsidium der Stiftung; es ist dem Stiftungsrat ebenso wie dem Senat rechenschaftspflichtig. Darüber hinaus hat der Stiftungsrat beratende Funktion. Für die Humanmedizin tritt ein sogenannter Ausschuss Humanmedizin an die Stelle des Stiftungsrates.
Die Universitätsfrauenbeauftragte und
das Frauenbüro
Die Uni-Frauenbeauftragte vertritt auf der Uni-Eebene die Interessen von Frauen, so z. B: bei Einstellungen, Verteilung von Geldern, Belästigung usw. Das Frauenbüro (Goßlerstraße 15) steht allen Frauen an der Uni für Beratungen zur Verfügung.
Gremien auf der Ebene der Fakultäten (Fachbereich) sind:
Der Fakultätsrat
Der Fakultätsrat entscheidet über alle Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung auf Fakultätsebene. Dies sind die meisten Angelegenheiten der Fakultät, wie z. B. Stellenbesetzungen. Er ist wie der Senat 7:2:2:2 besetzt und setzt Kommissionen zur Erledigung bestimmter Aufgaben ein. Besonders wichtig ist die Kommission für Lehre und Studium, die zur Hälfte aus Studierenden bestehen muss.
Das Dekanat
Das Dekanat leitet die Fakultät und ist für alle Fakultätsangelegenheiten zuständig, soweit nichts anderes im Gesetz vorgesehen ist. Es ist dem Fakultätsrat verantwortlich und setzt seine Entscheidungen um. Im Dekanat sind mindestens der Dekan und der Studiendekan.
Der Dekan wird aus der Mitte der ProfessorInnen gewählt und vertritt die Fakultät nach außen. Der/die StudiendekanIn ist für Lehrangebot, Studienberatung und Prüfungen verantwortlich. Er/sie soll daraufhinwirken, dass alle Mitglieder der Fakultät ihre Lehr- und Prüfungsaufgaben erfüllen. Der/die StudiendekanIn kann ProfessorIn oder wissenschaftliche MitarbeiterIn sein und wird auf Vorschlag der Studienkommission vom Fakultätsrat gewählt.
Die dezentralen Frauenbeauftragten
Auch auf der Ebene der Fachbereiche und der Zentralen Einrichtungen (z. B. SUB) gibt es Frauenbeauftragte, die in allen Fakultätsgremien beratende Stimme haben. In einigen Fällen haben sie sogar ein aufschiebendes Veto.
Auf allen Ebenen der Fakultät wirken sie für die Durchsetzung der Gleichstellung: in Gremien, bei Berufungsverfahren, bei der Entwicklung von Frauenförderplänen und nicht zuletzt bei der Beratung und Aufnahme von Beschwerden von weiblichen Hochschulangehörigen. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung gehört zu ihren Aufgaben. Für frauenpolitische Arbeit wie z. B: Veranstaltungen sind sie natürlich geeignete Ansprechpartnerinnen.
Was wird bei den Uni-Wahlen gewählt?
Auf Uni-Ebene werden die studentischen VertreterInnen für den Senat sowie die Mitglieder des Studierendenparlaments und des Ausländischen Studierendenparlaments gewählt.
Auf Fachbereichsebene werden die studentischen VertreterInnen für den Fakultätsrat, die Mitglieder des Fachschaftsparlaments sowie in einigen Fakultäten Fachgruppensprecherinnen gewählt.
Ihr habt daher mindestens 4, höchstens 6 Stimmzettel auszufüllen.