Allgemeine
BAföG Informationen
Viele
Studierende wissen, nicht wie sie ihr Studium finanzieren sollen.
Wer von seinen Eltern nicht genügend Geld bekommen kann, hat
eventuell Anspruch auf BAföG. Hier einige Informationen zum BAföG.
Das
neue BAföG
So
sieht`s seit dem 01.04.2001 aus:
- Bedarfssätze werden angehoben. Der BAföG-Höchstsatz ist
von 1030 DM auf 1140 DM gestiegen
- Kindergeld wird bei der Berechnung des BAföG nicht mehr als
Einkommen gerechnet, somit stehen ggf. nochmals 270 DM
(wahrscheinlich gibt es eine Aufstockung auf 300 DM im
nächsten Jahr) zusätzlich zur Verfügung
- Die Freibeträge wurden deutlich angehoben Es bleibt nun ein
Vermögen von 10.000 DM anrechnungsfrei
- Die Gesamtdarlehensbelastung wird für Studienanfänger ab
SS 2001 auf maximal 20.000 DM begrenzt
- Studierende mit Kind bekommen eine längere Förderung
- Ausländer mit einem deutschen Ehegatten werden
anspruchberechtigt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in
Deutschland haben
- Studienabschlussförderung ist als Bankdarlehen dauerhaft
eingerichtet
- Nach zwei Semestern in Deutschland wird auch ein
Auslandsstudium in der EU gefördert
- Vollständige Gleichstellung der neuen Bundesländer
Wann
sollte der Antrag gestellt werden?
Ihr
solltet den Antrag sofort nach der Zuteilung eines Studienplatzes
stellen, da das Geld frühestens ab dem Datum der Antragsstellung
bezahlt wird. Die Immatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht
werden.
Was
müsst Ihr bei der Antragsstellung berücksichtigen?
Bei
der Antragsstellung müsst Ihr einige Formblätter ausfüllen -
doch dazu später mehr. Wichtig sind vor allem Angaben zum Bedarf
und Eurem Einkommen. Zudem müsst Ihr unbedingt daran denken, dass
Ihr die Miethöhe, die eigene Krankenversicherung sowie Euer
Einkommen und das Einkommen Euer Eltern belegen könnt!
Falls es während des Bewilligungszeitraumes zu Veränderungen
kommt - zum Beispiel bei erheblich verringertem Einkommen oder
geänderten Familienverhältnissen - musst Du dies
schnellstmöglich dem BAföG-Amt mitteilen.
Zu
den Formblättern
- Formblatt 1
Antrag mit persönlichen Daten und Angaben zum Bedarf, ggf.
Mietbescheinigung und Krankenversicherungsbescheinigung
beifügen und Angaben zum Einkommen und Vermögen.
- Anlage zu Formblatt 1
Hier müsst Ihr Euren Lebenslauf dazulegen
- Formblatt 2
Dieses benötigt Ihr nur im Falle eines Praxissemesters,
ansonsten genügt die Immatrikulationsbescheinigung ohne
Formblatt.
- Formblatt 3
Einkommenserklärung der Eltern und ggf. des Ehegatten; je 1
Formblatt pro Einkommensbezieher verwenden.
Die
Formblätter gibts hier.
Wie
viel BAföG gibt's?
Das
BAföG wird in der Regel nach dem Einkommen der Eltern berechnet -
allerdings gibt es auch in Ausnahmefällen ein elternunabhängiges
BAföG. Zum Beispiel, wenn Du vor deinem Studium schon eine
bestimmte Zeit berufstätig warst. Das anrechenbare Einkommen der
Eltern / oder des Ehegatten berechnet sich folgendermaßen
- Summe der positiven Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres
vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (abzüglich Steuern und
Sozialpauschale)
- Zuzüglich steuerfreier Einnahmen wie Arbeitslosengeld,
Krankengeld und Kurzarbeitergeld
Der Grundbedarf der Studierende liegt seit dem 01.04.2001
bei 650 DM. Wer bei seinen Eltern wohnt bekommt zusätzlich 85 DM,
wer schon ausgezogen ist, erhält einen Mietzuschuss von 260 DM.
Für die Krankenkasse (90 DM) und den Pflegeversicherungszuschlag
(15 DM) gibt’s noch mal extra Geld. Gegebenfalls kann es noch
einen Mietzuschuss von 125 DM geben (nachweisbedingt).
Wie viel BAföG Du bekommst, kannst Du auf der Internetadresse www.das-neue-bafoeg.de
ungefähr errechnen lassen.
Wie
lange gibt's BAföG?
Sofern
Du Dein Studium ohne Fachwechsel in der Regelstudienzeit
durchziehst, kannst du davon ausgehen, dass Dir die ganze Zeit
BAföG bezahlt wird. Du musst allerdings jedes Jahr unbedingt
einen neuen Antrag stellen. Am besten 2 Monate vor Ablauf der
Frist, damit eine kontinuierliche Förderung gewährleistet werden
kann. Nicht vergessen darfst Du, dass Du nach dem 4. Semester
unverzüglich einen Leistungsnachweis vorlegen musst. Wenn Dir zu
diesem Zeitpunkt Scheine fehlen, ist es sehr schwer, wieder in die
Ausbildungsförderung zu gelangen. Du musst versuchen, Deinen
Leistungsrückstand zu begründen (z.B. wenn Du krank warst, oder
Gremienarbeit geleistet hast).
Vorsicht geboten ist insbesondere bei Studienfachwechsel: Ein
solcher ist nur bis zum Ende des 3. Semesters möglich und muss
ausführlich begründet werden. Vorher unbedingt im BAföG-Amt
oder im AStA beraten lassen!
Was
darf zum BAföG dazuverdient werden?
Bei
einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten dürfen
BAföG-Empfänger noch 8200 DM brutto hinzuverdienen, ohne
Kürzungen bei dem BAföG zu befürchten. Verdienst Du 8300 DM in
den 12 Monaten bekommst Du monatlich nur 2,12 DM weniger BAföG!
Rückzahlung
des Darlehensanteil
Für
die Rückzahlung des Darlehens hast Du bist zu 20 Jahre Zeit. Sie
beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderung und soll
in monatlichen Raten von mindestens 200 DM erfolgen. Wer
allerdings nach dem Studium unterhalb einer bestimmten
Einkommensgrenze liegt, wird von der Rückzahlungsverpflichtung
zurückgestellt bis genügend Geld verdient wird.
Auslandsaufenthalt
Wer
im Ausland (auch nicht EU) studiert oder ein Praktikum absolviert,
kann bis 5 Semester mit einem Zuschuss gefördert werden. Der
Auslandszuschlag soll zum Beispiel anfallende Kosten wie
Studiengebühren decken. Erfreulich ist auch, dass dieser Zuschuss
nicht zurückgezahlt werden muss.
Anträge zum
BAföG müsst Ihr unter folgender Adresse abgeben:
Studentenwerk Göttingen, Abteilung Ausbildungsförderung,
Platz der Göttinger Sieben 4, 3707 Göttingen, Tel:
0551-395134, Fax: 39568 |
Öffnungszeiten: |
Mo und Mi:
Di und Do: |
10.00 bis 12.00 Uhr
12.30 bis 14.30 Uhr |
Formularausgabe: |
Mo bis Do: |
10.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 14.30 Uhr |
Weitere Informationen könnt auch
auf unsere BAföG Link-Seite finden
Bei
Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld
u.s.w. erhaltet ihr hier eine
Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere
SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Diese
Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.
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