Allgemeine BAföG Informationen

Viele Studierende wissen, nicht wie sie ihr Studium finanzieren sollen. Wer von seinen Eltern nicht genügend Geld bekommen kann, hat eventuell Anspruch auf BAföG. Hier einige Informationen zum BAföG.

Das neue BAföG

So sieht`s seit dem 01.04.2001 aus:

  • Bedarfssätze werden angehoben. Der BAföG-Höchstsatz ist von 1030 DM auf 1140 DM gestiegen
  • Kindergeld wird bei der Berechnung des BAföG nicht mehr als Einkommen gerechnet, somit stehen ggf. nochmals 270 DM (wahrscheinlich gibt es eine Aufstockung auf 300 DM im nächsten Jahr) zusätzlich zur Verfügung
  • Die Freibeträge wurden deutlich angehoben Es bleibt nun ein Vermögen von 10.000 DM anrechnungsfrei
  • Die Gesamtdarlehensbelastung wird für Studienanfänger ab SS 2001 auf maximal 20.000 DM begrenzt
  • Studierende mit Kind bekommen eine längere Förderung
  • Ausländer mit einem deutschen Ehegatten werden anspruchberechtigt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
  • Studienabschlussförderung ist als Bankdarlehen dauerhaft eingerichtet
  • Nach zwei Semestern in Deutschland wird auch ein Auslandsstudium in der EU gefördert
  • Vollständige Gleichstellung der neuen Bundesländer

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Ihr solltet den Antrag sofort nach der Zuteilung eines Studienplatzes stellen, da das Geld frühestens ab dem Datum der Antragsstellung bezahlt wird. Die Immatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden.

Was müsst Ihr bei der Antragsstellung berücksichtigen?

Bei der Antragsstellung müsst Ihr einige Formblätter ausfüllen - doch dazu später mehr. Wichtig sind vor allem Angaben zum Bedarf und Eurem Einkommen. Zudem müsst Ihr unbedingt daran denken, dass Ihr die Miethöhe, die eigene Krankenversicherung sowie Euer Einkommen und das Einkommen Euer Eltern belegen könnt! Falls es während des Bewilligungszeitraumes zu Veränderungen kommt - zum Beispiel bei erheblich verringertem Einkommen oder geänderten Familienverhältnissen - musst Du dies schnellstmöglich dem BAföG-Amt mitteilen.

Zu den Formblättern

  • Formblatt 1
    Antrag mit persönlichen Daten und Angaben zum Bedarf, ggf. Mietbescheinigung und Krankenversicherungsbescheinigung beifügen und Angaben zum Einkommen und Vermögen.
  • Anlage zu Formblatt 1
    Hier müsst Ihr Euren Lebenslauf dazulegen
  • Formblatt 2
    Dieses benötigt Ihr nur im Falle eines Praxissemesters, ansonsten genügt die Immatrikulationsbescheinigung ohne Formblatt.
  • Formblatt 3
    Einkommenserklärung der Eltern und ggf. des Ehegatten; je 1 Formblatt pro Einkommensbezieher verwenden.

Die Formblätter gibts hier.

Wie viel BAföG gibt's?

Das BAföG wird in der Regel nach dem Einkommen der Eltern berechnet - allerdings gibt es auch in Ausnahmefällen ein elternunabhängiges BAföG. Zum Beispiel, wenn Du vor deinem Studium schon eine bestimmte Zeit berufstätig warst. Das anrechenbare Einkommen der Eltern / oder des Ehegatten berechnet sich folgendermaßen

  • Summe der positiven Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (abzüglich Steuern und Sozialpauschale)
  • Zuzüglich steuerfreier Einnahmen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld

Der Grundbedarf der Studierende liegt seit dem 01.04.2001 bei 650 DM. Wer bei seinen Eltern wohnt bekommt zusätzlich 85 DM, wer schon ausgezogen ist, erhält einen Mietzuschuss von 260 DM. Für die Krankenkasse (90 DM) und den Pflegeversicherungszuschlag (15 DM) gibt’s noch mal extra Geld. Gegebenfalls kann es noch einen Mietzuschuss von 125 DM geben (nachweisbedingt).

Wie viel BAföG Du bekommst, kannst Du auf der Internetadresse www.das-neue-bafoeg.de ungefähr errechnen lassen.

Wie lange gibt's BAföG?

Sofern Du Dein Studium ohne Fachwechsel in der Regelstudienzeit durchziehst, kannst du davon ausgehen, dass Dir die ganze Zeit BAföG bezahlt wird. Du musst allerdings jedes Jahr unbedingt einen neuen Antrag stellen. Am besten 2 Monate vor Ablauf der Frist, damit eine kontinuierliche Förderung gewährleistet werden kann. Nicht vergessen darfst Du, dass Du nach dem 4. Semester unverzüglich einen Leistungsnachweis vorlegen musst. Wenn Dir zu diesem Zeitpunkt Scheine fehlen, ist es sehr schwer, wieder in die Ausbildungsförderung zu gelangen. Du musst versuchen, Deinen Leistungsrückstand zu begründen (z.B. wenn Du krank warst, oder Gremienarbeit geleistet hast).
Vorsicht geboten ist insbesondere bei Studienfachwechsel: Ein solcher ist nur bis zum Ende des 3. Semesters möglich und muss ausführlich begründet werden. Vorher unbedingt im BAföG-Amt oder im AStA beraten lassen!

Was darf zum BAföG dazuverdient werden?

Bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten dürfen BAföG-Empfänger noch 8200 DM brutto hinzuverdienen, ohne Kürzungen bei dem BAföG zu befürchten. Verdienst Du 8300 DM in den 12 Monaten bekommst Du monatlich nur 2,12 DM weniger BAföG!

Rückzahlung des Darlehensanteil

Für die Rückzahlung des Darlehens hast Du bist zu 20 Jahre Zeit. Sie beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderung und soll in monatlichen Raten von mindestens 200 DM erfolgen. Wer allerdings nach dem Studium unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, wird von der Rückzahlungsverpflichtung zurückgestellt bis genügend Geld verdient wird.

Auslandsaufenthalt

Wer im Ausland (auch nicht EU) studiert oder ein Praktikum absolviert, kann bis 5 Semester mit einem Zuschuss gefördert werden. Der Auslandszuschlag soll zum Beispiel anfallende Kosten wie Studiengebühren decken. Erfreulich ist auch, dass dieser Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss.

Anträge zum BAföG müsst Ihr unter folgender Adresse abgeben:
Studentenwerk Göttingen, Abteilung Ausbildungsförderung, Platz der Göttinger Sieben 4, 3707 Göttingen, Tel: 0551-395134, Fax: 39568
Öffnungszeiten:
Mo und Mi:
Di und Do:
10.00 bis 12.00 Uhr
12.30 bis 14.30 Uhr
Formularausgabe:
Mo bis Do: 10.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 14.30 Uhr


Weitere Informationen könnt auch auf unsere BAföG Link-Seite finden




Bei Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld u.s.w. erhaltet ihr hier eine Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.




Zurück zur Übersicht

Diese Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.