Aktuelle Infos zur Rundfunkgebühren-Befreiung

Die Fragebögen des NDR

Seit geraumer Zeit versendet der NDR spätestens während des Widerspruchsverfahrens ausführliche Fragebögen, anhand derer man konkret monatlichen Aufwendungen aufschlüsseln soll. Mittlerweile bekommt man diese Fragebögen schon bei der Antragsstellung im Sozialamt vorgesetzt (dazu eine Vertreterin des Sozialamts: Wenn der NDR im Rahmen der Rundfunkgebühren-Befreiung Praktiken anwende, die keinerlei rechtliche Begründung hätten, dann könne man nichts dafür. Man sei schließlich nur ausführende Behörde ...).
Wir raten dazu, auf diesen Fragebögen nur die üblichen Angaben zur Einkommens- und Miethöhe zu machen. Mehr wird vom Gesetzgeber in der entsprechenden Verordnung (BefrVO) nämlich nicht verlangt. Wenn der NDR die Befreiung dann aufgrund "unvollständiger Angaben" ablehnen sollte, muß man eben leider den üblichen Weg über Widerspruchsverfahren und notfalls auch Klage auf sich nehmen. Wir arbeiten im Moment auch hier auf ein Grundsatzurteil hin und diskutieren weitere Möglichkeiten (Einstweilige Verfügung o.ä.).
Abgesehen davon, daß den NDR die auf den Fragebögen verlangten Details aus eurem Leben nichts angehen, gibt es ein weiteres Problem, weshalb das vollständige Ausfüllen der Fragebögen gefährlich ist. Grundsätzlich werden vom NDR nämlich alle Anträge abgelehnt, wenn das Einkommen des/der Antragsstellers/in abzüglich der Kaltmiete unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt (zur Zeit DM 540,-). Gibt man nun zusätzlich zur Kaltmiete noch zusätzliche Aufwendungen an wie etwa für Lernmittel oder Kfz-Steuer, so pflegt der NDR die ebenfalls von eurem Einkommen abzuziehen, bis dieses irgendwann unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt. Dann wird euer Antrag aus diesem Grund abgelehnt ("von so wenig Geld kann kein Mensch leben, wir glauben Ihnen Ihre Angaben nicht").

Beispiel

Person A hat ein monatliches Einkommen von 1.000 DM und zahlt 300 DM Kaltmiete - eigentlich der Idealfall für eine Befreiung. Nun gibt A aber auch noch an, monatlich 150 DM für Lernmittel, 100 für Kfz-Steuer und Sprit sowie 50 DM für die Katze auszugeben. Die Rechnung des NDR ergäbe dann DM 1000 minus 300 minus 150 minus 100 minus 50 gleich DM 400. Diese verbleibenden DM 400 liegen nun aber deutlich unter dem Sozialhilfesatz, so daß der Antrag abgelehnt wird. Auf unserer Seite mit Mustertexten für die GEZ-Befreiung findet ihr auch einen Musterwiderspruch für den Fragebogen-Fall.

Göttinger Präzedenzurteil

Am 10.12.98 hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einer Präzedenzentscheidung (Az. 2A 2212/98) das Vorgehen des NDR bei der Rundfunkgebühren-Befreiung für unrechtmäßig erklärt. Die Argumentation, bei Studierenden hätten die unterhaltspflichtigen Eltern grundsätzlich auch für die Rundfunkgebühren aufzukommen, findet nach Ansicht des Gerichts in der entsprechenden Rechtsverordnung kein Halt. Wir empfehlen deshalb allen betroffenen Studis, nach einem negativ entschiedenen Widerspruchsverfahren eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Infos und Mustertexte erhaltet ihr auf diesen Seiten im Internet.
Gegen das oben erwähnte Urteil hat der NDR Berufung eingelegt, so daß es noch nicht rechtskräftig geworden ist. Über den Fall muß nun das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg allgemeingültig entscheiden. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
An der aktuellen Situation ändert sich dadurch wenig, denn es ist kaum vorstellbar, daß das OVG stark von der Göttinger Urteilsbegründung abweichen wird. Weiterhin raten wir also allen Betroffenen zur Klage.

Neu

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufung des NDR inzwischen abgelehnt (Aktenzeichen 12 L 664/99)! Das Göttinger Urteil ist somit rechtskräftig geworden. Es ist dem NDR somit verwehrt, weiterhin mit Hinweis auf die Unterhaltspflicht der Eltern eine Rundfunkgebühren-Befreiung zu verweigern.





Bei Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld u.s.w. erhaltet ihr hier eine Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.




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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.