Aktuelle
Infos zur Rundfunkgebühren-Befreiung
Die
Fragebögen des NDR
Seit
geraumer Zeit versendet der NDR spätestens während des
Widerspruchsverfahrens ausführliche Fragebögen, anhand derer man
konkret monatlichen Aufwendungen aufschlüsseln soll. Mittlerweile
bekommt man diese Fragebögen schon bei der Antragsstellung im
Sozialamt vorgesetzt (dazu eine Vertreterin des Sozialamts: Wenn
der NDR im Rahmen der Rundfunkgebühren-Befreiung Praktiken
anwende, die keinerlei rechtliche Begründung hätten, dann könne
man nichts dafür. Man sei schließlich nur ausführende Behörde
...).
Wir raten dazu, auf diesen Fragebögen nur die üblichen
Angaben zur Einkommens- und Miethöhe zu machen. Mehr wird vom
Gesetzgeber in der entsprechenden Verordnung (BefrVO) nämlich
nicht verlangt. Wenn der NDR die Befreiung dann aufgrund
"unvollständiger Angaben" ablehnen sollte, muß man
eben leider den üblichen Weg über Widerspruchsverfahren und
notfalls auch Klage auf sich nehmen. Wir arbeiten im Moment auch
hier auf ein Grundsatzurteil hin und diskutieren weitere
Möglichkeiten (Einstweilige Verfügung o.ä.).
Abgesehen davon, daß den NDR die auf den Fragebögen verlangten
Details aus eurem Leben nichts angehen, gibt es ein weiteres
Problem, weshalb das vollständige Ausfüllen der Fragebögen
gefährlich ist. Grundsätzlich werden vom NDR nämlich alle
Anträge abgelehnt, wenn das Einkommen des/der Antragsstellers/in
abzüglich der Kaltmiete unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt
(zur Zeit DM 540,-). Gibt man nun zusätzlich zur Kaltmiete noch
zusätzliche Aufwendungen an wie etwa für Lernmittel oder
Kfz-Steuer, so pflegt der NDR die ebenfalls von eurem Einkommen
abzuziehen, bis dieses irgendwann unterhalb des Sozialhilfesatzes
liegt. Dann wird euer Antrag aus diesem Grund abgelehnt ("von
so wenig Geld kann kein Mensch leben, wir glauben Ihnen Ihre
Angaben nicht").
Beispiel
Person
A hat ein monatliches Einkommen von 1.000 DM und zahlt 300 DM
Kaltmiete - eigentlich der Idealfall für eine Befreiung. Nun
gibt A aber auch noch an, monatlich 150 DM für Lernmittel, 100
für Kfz-Steuer und Sprit sowie 50 DM für die Katze auszugeben.
Die Rechnung des NDR ergäbe dann DM 1000 minus 300 minus 150
minus 100 minus 50 gleich DM 400. Diese verbleibenden DM 400
liegen nun aber deutlich unter dem Sozialhilfesatz, so daß der
Antrag abgelehnt wird. Auf unserer Seite mit Mustertexten für
die GEZ-Befreiung findet ihr auch einen Musterwiderspruch für
den Fragebogen-Fall.
Göttinger
Präzedenzurteil
Am
10.12.98 hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einer
Präzedenzentscheidung (Az. 2A 2212/98) das Vorgehen des NDR bei
der Rundfunkgebühren-Befreiung für unrechtmäßig erklärt. Die
Argumentation, bei Studierenden hätten die unterhaltspflichtigen
Eltern grundsätzlich auch für die Rundfunkgebühren aufzukommen,
findet nach Ansicht des Gerichts in der entsprechenden
Rechtsverordnung kein Halt. Wir empfehlen deshalb allen
betroffenen Studis, nach einem negativ entschiedenen
Widerspruchsverfahren eine Klage vor dem Verwaltungsgericht
einzureichen. Infos und Mustertexte erhaltet ihr auf diesen Seiten
im Internet.
Gegen das oben erwähnte Urteil hat der NDR Berufung eingelegt, so
daß es noch nicht rechtskräftig geworden ist. Über den Fall
muß nun das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg allgemeingültig
entscheiden. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
An der aktuellen Situation ändert sich dadurch wenig, denn es ist
kaum vorstellbar, daß das OVG stark von der Göttinger
Urteilsbegründung abweichen wird. Weiterhin raten wir also allen
Betroffenen zur Klage.
Neu
Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufung des NDR
inzwischen abgelehnt (Aktenzeichen 12 L 664/99)! Das Göttinger
Urteil ist somit rechtskräftig geworden. Es ist dem NDR somit
verwehrt, weiterhin mit Hinweis auf die Unterhaltspflicht der
Eltern eine Rundfunkgebühren-Befreiung zu verweigern.
Bei
Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld
u.s.w. erhaltet ihr hier eine
Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere
SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.
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