Die Buchbeihilfe des Göttinger Studentenwerks

Einen einmaligen Büchergeld-Zuschuß in Höhe von immerhin maximal 250 DM vergibt das Göttinger Studentenwerk. Beantragen kann man die Buchbeihilfe im sechsten oder siebten Semester. Vorweisen muß man "Bedürftigkeit" - die ist gegeben, wenn man aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, also BAföG, Waisengeld/-rente oder ähnliches erhält. Dann muß man nur noch entsprechende Bücherkauf-Quittungen vorlegen.
Im folgenden dokumentieren wir die Richtlinien des Studiwerks für die Buchbeihilfe:

  1. Antragsberechtigt sind alle Studierende der Göttinger Hochschule, die ihren Studentenwerksbeitrag gezahlt haben und bedürftig sind. Als bedürftig gelten in der Regel alle Studierende, deren Studium ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln gefördert wird (außer Mitglieder der Begabtenförderungswerke), z.B.: BAföG-Empfänger, Waisengeld- und Waisenrentenempfänger, BVG-Empfänger etc.
  2. Die Buchbeihilfe wird einmalig für einen (Erst-)Studiengang vergeben. Eine Antragstellung ist nur in den Semestern 6 und 7 möglich! Antragszeitraum ist die Zeit vom 1. April bis 30. Juni eines Kalenderjahres. Berücksichtigt werden Kaufbelege ab dem 1. Januar des Vorjahres!
  3. Bei einem Studium von zwei oder mehr Fächern ist eine Antragstellung nur in den antragsberechtigten Fachsemestern des am längsten studierten Faches möglich.
  4. Die Buchbeihilfe ist ein Ausgleich für die Aufwendungen angeschaffter wissenschaftlicher Bücher der jeweiligen Fachrichtung. Erstattet werden 50% der Rechnungsbeträge, maximal jedoch 250 DM.
  5. Die Mittel für den Buchbeihilfefonds resultieren aus Eigenmitteln des Studentenwerks Göttingen und aus Beihilfen Dritter (z.B. Universitätsbund). Die Zahl der Antragsteller ist größer als die zur Verfügung stehenden Mittel. Nach der Vergabe der Mittel müssen weiter eingehende Anträge abgelehnt werden. Die Übernahme in das kommende Semster ist nicht möglich. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der vollständig eingereichten und die Vergaberichtlinien einhaltenden Anträge. Es werden keine unvollständigen Anträge angenommen!
  6. Antragsformulare für die Buchbeihilfe gibt im Studentenwerk Göttingen beim Sozial- und Gesundheitsdienst (Zentralmensa, links vom Stammessen-Aufgang), während der Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr 10-12 Uhr, Di und Do 12.30-14 Uhr.




Bei Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld u.s.w. erhaltet ihr hier eine Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.




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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.