Die
Buchbeihilfe des Göttinger Studentenwerks
Einen
einmaligen Büchergeld-Zuschuß in Höhe von immerhin maximal 250 DM
vergibt das Göttinger Studentenwerk. Beantragen kann man die
Buchbeihilfe im sechsten oder siebten Semester. Vorweisen muß man
"Bedürftigkeit" - die ist gegeben, wenn man aus öffentlichen
Mitteln gefördert wird, also BAföG, Waisengeld/-rente oder ähnliches
erhält. Dann muß man nur noch entsprechende Bücherkauf-Quittungen
vorlegen.
Im folgenden dokumentieren wir die Richtlinien des Studiwerks für
die Buchbeihilfe:
- Antragsberechtigt sind alle Studierende der Göttinger
Hochschule, die ihren Studentenwerksbeitrag gezahlt haben und
bedürftig sind. Als bedürftig gelten in der Regel alle
Studierende, deren Studium ganz oder teilweise aus öffentlichen
Mitteln gefördert wird (außer Mitglieder der Begabtenförderungswerke),
z.B.: BAföG-Empfänger, Waisengeld- und Waisenrentenempfänger,
BVG-Empfänger etc.
- Die Buchbeihilfe wird einmalig für einen (Erst-)Studiengang
vergeben. Eine Antragstellung ist nur in den Semestern 6 und 7 möglich!
Antragszeitraum ist die Zeit vom 1. April bis 30. Juni eines
Kalenderjahres. Berücksichtigt werden Kaufbelege ab dem 1.
Januar des Vorjahres!
- Bei einem Studium von zwei oder mehr Fächern ist eine
Antragstellung nur in den antragsberechtigten Fachsemestern des
am längsten studierten Faches möglich.
- Die Buchbeihilfe ist ein Ausgleich für die Aufwendungen
angeschaffter wissenschaftlicher Bücher der jeweiligen
Fachrichtung. Erstattet werden 50% der Rechnungsbeträge, maximal
jedoch 250 DM.
- Die Mittel für den Buchbeihilfefonds resultieren aus
Eigenmitteln des Studentenwerks Göttingen und aus Beihilfen
Dritter (z.B. Universitätsbund). Die Zahl der Antragsteller ist
größer als die zur Verfügung stehenden Mittel. Nach der
Vergabe der Mittel müssen weiter eingehende Anträge abgelehnt
werden. Die Übernahme in das kommende Semster ist nicht möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der
vollständig eingereichten und die Vergaberichtlinien
einhaltenden Anträge. Es werden keine unvollständigen Anträge
angenommen!
- Antragsformulare für die Buchbeihilfe gibt im Studentenwerk Göttingen
beim Sozial- und Gesundheitsdienst (Zentralmensa, links
vom Stammessen-Aufgang), während der Sprechzeiten: Mo, Mi und
Fr 10-12 Uhr, Di und Do 12.30-14 Uhr.
Bei
Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld
u.s.w. erhaltet ihr hier eine
Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere
SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.
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