Tips
für eine Klage auf Rundfunkgebühren-Befreiung
Bislang
wurde noch keine Möglichkeit gefunden, den NDR auf gerichtlichem
Weg zu zwingen, sein Vorgehen grundsätzlich zu ändern. Es können
nur Einzelklagen gegen die Verweigerung der Befreiung geführt
werden. Das bedeutet, daß es kein Grundsatzurteil zu allen ähnlich
gelagerten Fällen geben wird, zumindest nicht in absehbarer Zeit.
Gespräche mit dem NDR haben - wie erwartet - rein gar nichts
ergeben. Hoffnungsschimmer gibt es nur sehr spärlich - immerhin hat
sich inzwischen das Göttinger Studentenwerk in die Angelegenheit
eingeschaltet und sowohl dem NDR als auch der Telekom angeboten, die
Berechnungen für die Rundfunkgebühren-Befreiung beziehungsweise
den Telefon-Sozialanschluß zu übernehmen. Antwort gab es aber
bislang keine.
Ganz so düster sieht die Lage trotz alledem nicht aus. Bislang
geführte Klagen fielen immer positiv aus. Der Weg zur Befreiung auf
diesem Wege ist zwar steinig und vor allem langwierig, aber
angesichts der dadurch einzusparenden Kosten sollte man das auf
jeden Fall auf sich nehmen. Aus diesem Grund geben wir euch hier
einige wesentliche Tips, die man bei einer Klage beachten sollte und
die euch zeigen sollen, ob eine Klage für euch in Frage kommt.
Selbstverständlich können wir euch dafür keine Gewähr geben und
wären wir euch dankbar, wenn ihr uns mitteilen könntet, wenn ihr
andere Erfahrungen gemacht habt. Und sehr wichtig: Ihr solltet euch
unbedingt vorher beraten lassen, z.B. vom AStA Sozialreferat
(telefonisch unter Tel. 394566 bzw. 394564 oder zu den üblichen
Sprechzeiten des Sozialreferats: Mo-Fr von 10.30 bis 13 Uhr).
Wann
kann ich klagen?
Nachdem
ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
abgelehnt worden ist, muß unbedingt innerhalb der gesetzlichen
Frist von vier Wochen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
eingereicht werden. Klagen kann man dann nach Erhalt des
Widerspruchsbescheids, was aber sehr lange dauern kann, oder aber
schon drei Monate nachdem der Widerspruch eingereicht worden ist.
Das nennt sich dann "Klage bei Untätigkeit der
Behörden" (§75 VwGO).
Worauf
muß ich achten?
Spätestens
während des Widerspruchsverfahrens, bevor eine Klage eingereicht
wird, sollte man nochmals genauestens überprüfen, ob man die
Voraussetzungen für eine Befreiung überhaupt erfüllt. Die
Einkommenshöchstgrenze für eine Befreiung liegt momentan bei DM
808,50 + Kaltmiete. Vom Einkommen abgezogen können aber
beispielsweise notwendige Aufwendungen für das Studium werden
(Bücher, anderes Lernmaterial etc.), dafür müssen
Bescheinigungen (Kaufquittungen o.ä.) eingereicht werden.
Genauso wichtig ist es, die Mindesthöhe für eigenes Einkommen
aufzuweisen. Dies ist der einfache Sozialhilfesatz von momentan DM
539 + Kaltmiete. Mindestens diesen Betrag solltet ihr also auf
jeden Fall als Einkommen nachweisen. Dazu können auch
Bescheinigungen über Zuschüsse von Verwandten oder Bekannten
eingereicht werden. Solltet ihr diese Mindestgrenze nicht
überschreiten, welche oftmals eher ein Problem darstellt als die
Höchstgrenze, müßt ihr euch also unbedingt noch irgendwelche
sonstigen Einnahmen bescheinigen lassen. Bei einem Einkommen
unterhalb des Sozialhilfesatzes wird der Antrag grundsätzlich
wegen Unglaubwürdigkeit der Angaben abgelehnt (ist beim Wohngeld
genauso der Fall).
Kann
ich Bescheinigungen nachreichen oder Angaben korrigieren?
Grundsätzlich
können Bescheinigungen immer nachgereicht werden, sowohl während
des Widerspruchs- als auch während des Klageverfahrens. Dies kann
sogar noch während der mündlichen Verhandlung, falls es zu einer
solchen kommen sollte, geschehen, wird aber von dem/der RichterIn
nicht gern gesehen. Spätestens bei Einreichung der Klage sollte
man seine Angaben also nochmals überprüfen. Fehlen dem
Verwaltungsgericht noch Unterlagen, fordert es diese von euch an.
Wann
hat solch eine Klage Aussicht auf Erfolg?
Hier
gehen wir nur auf die am häufigsten vorkommenden Fälle ein, bei
denen der NDR die Befreiung verweigert, weil der/die Betroffene
ganz oder teilweise von den Eltern finanziell unterstützt wird.
Bei anders gelagerten Fällen, beispielsweise bei
BAföG-EmpfängerInnen, ist es meistens noch viel einfacher, die
Befreiung zu erstreiten.
Nach bislang gemachten Erfahrungen ist es kein Problem, die
Befreiung vom Verwaltungsgericht zugesprochen zu bekommen, auch
wenn man den ganzen Lebensunterhalt von seinen Eltern finanziert
bekommt (wenn dieses Einkommen dann innerhalb der
Befreiungsgrenzen liegt). Das Amtsgericht Göttingen formulierte
hierzu bei einer kürzlich erfolgten Entscheidung: "Die
Begründung des Beklagten (NDR), es sei zulässig, unabhängig von
den Anforderungen der Befreiungsverordnung eine Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht unter Hinweis auf Unterhaltsleistungen zu
verweigern, die [...] nicht erbracht werden, trägt nicht".
Und weiter: "Einkommen [...] sind nur die Einkünfte, die
tatsächlich zur Verfügung stehen, nicht jedoch möglicherweise
nicht realisierbare Ansprüche gegen Dritte". Das also
bedeutet, daß eventuell vorliegende Unterhaltsansprüche gegen
die Eltern, welche den tatsächlich bezahlten Betrag übersteigen
würden, außen vor bleiben. Im eben zitierten Fall waren die
Einkommensverhältnisse der Eltern für das Gericht somit egal.
Falls man ganz sicher gehen möchte, kann man den tatsächlichen
Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bei einem Anwalt/einer
Anwältin berechnen lassen. Nach bislang vorliegenden
Informationen ist das aber nicht notwendig.
Wie
reiche ich eine Klage ein?
Es
genügt, beim Verwaltungsgericht schriftlich (oder zur
Niederschrift) eine Erklärung einzureichen, daß man Klage
erhebt. Dazu sollte dann eine Begründung mitgeliefert werden, die
auf euren speziellen Fall eingeht und eben die Klage begründet.
Mustertexte hierfür könnt ihr im AStA erhalten (wieder zu den
üblichen Sprechzeiten des Sozialreferats). Hierfür besteht keine
Anwaltspflicht, ihr könnt eure Klage also ganz alleine (oder mit
Hilfe des AStA) durchfechten.
Die Adresse des Verwaltungsgerichts: Berliner Str. 5, 37073
Göttingen.
Wie
teuer ist eine Klage?
Falls
ihr gewinnt, kostet sie euch überhaupt nichts. In diesem Fall
muß der NDR alles bezahlen. Damit verknüpfen wir die Hoffnung,
daß dem NDR die ganze Sache irgendwann zu teuer oder aufwendig
werden wird, wenn genügend Leute klagen. Hier liegt im Moment die
einzige Chance, den NDR zu einer Änderung seiner Befreiungspraxis
zu bewegen.
Auch wenn ihr verliert, wird die Klage keine großen Löcher in
euer Finanzbudget reißen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht
ist ziemlich billig. Selbst wenn es zu einer mündlichen Anhörung
kommen sollte, kostet das nur ca. DM 20. Dazu kämen dann
vermutlich noch die Fahrtkosten eines/einer NDR-VertreterIn von
Hamburg oder Hannover nach Göttingen. Da man bei einer solche
Klage nicht verpflichtet ist, einen Anwalt hinzuzuziehen, kommen
hierdurch also auch keine Kosten dazu. Die finanziellen Risiken
bei einer Klage sind also relativ gering. Vor allem stehen sie in
keinem Verhältnis zu dem Betrag, den ihr bei einer gewonnenen
Klage durch die Gebührenbefreiung einsparen würdet.
Soweit also diese zugegebenermaßen kurz gehaltenen Tips für eine
Klage auf Gebührenbefreiung. Wollte man über die unglaublichen
Vorfälle berichten, die sich der NDR bei der Bearbeitung von
Befreiungsanträgen erlaubt, und über die makabren Späße, die
die GebühreneinzieherInnen von der GEZ dazugeben, so könnte man
ganze Bücher füllen und würde darüber alt und grau werden.
Darauf verzichten wir hier. Falls ihr zusätzliche Informationen
braucht, wendet euch an den AStA.
Also: Habt Mut zur Klage und holt euch euer Recht!
Mustertexte
für die Rundfunkgebühren-Befreiung
Auf
dieser Seite findet ihr einige Mustertexte zum Downloaden, die
für die Rundfunkgebühren-Befreiung nützlich sein können. Die
Texte haben wir aufgrund der bislang in Göttingen gemachten
Erfahrungen mit Widerspruchsverfahren und Klage auf
Gebührenbefreiung konzipiert, so daß ihr sie als Vorlage
benutzen könnt, wenn ihr entsprechende Probleme mit dem NDR habt.
Selbstverständlich könnt wir euch keine Gewähr auf Erfolg
geben, wenn ihr die Texte benutzt. Wichtig: Inzwischen ist die
bisherige Praxis des NDR, von ihren Eltern finanziell
unterstützten Studierenden mit Hinweis auf die elterliche
Unterhaltspflicht die Befreiung zu verweigern, vor Gericht
gekipppt worden! Mit dieser Begründung darf der NDR also keinen
Antrag mehr ablehnen.
Leider hat der NDR auf diese Niederlage zügig reagiert und will
euch jetzt zum Ausfüllen eines Fragebogens zwingen. Auch für
diesen Fall findet ihr auf dieser Seite einen Musterwiderspruch,
der allerdings nur dann für euch paßt, wenn ihr auf dem
Fragebogen nur die gesetzlich verlangten Angaben (Einkommen und
Kaltmiete) gemacht habt und der Antrag dann wegen mangelnder
"Glaubhaftmachung" abgelehnt worden ist.
Zur
Verwendung
Die
Mustertexte könnt ihr euch problemlos auf euren eigenen PC
herunterladen. Einfügen müßt ihr dann eben noch die üblichen
Angaben wie Adresse, Datum etc. Auf euren jeweiligen Fall
anpassen müßt ihr all das, was kursiv geschrieben ist. Sowohl
im Widerspruchsverfahren als auch bei Einreichung einer Klage
ist es empfehlenswert, nochmals kurz eure
Einkommensverhältnisse und den daraus resultierenden Anspruch
auf Rundfunkgebühren-Befreiung vorzurechnen.
- Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid (falls abgelehnt
wegen elterlicher Unterhaltspflicht)
- Einreichung einer Klage auf Rundfunkgebühren-Befreiung
(falls euer Widerspruchsbescheid schon abgelehnt wurde -
falls abgelehnt wegen elterlicher Unterhaltspflicht)
- Einreichung einer Klage auf Rundfunkgebühren-Befreiung
(falls über euren Widerspruch noch nicht entschieden worden
ist, inzwischen aber drei Monate verstrichen sind, seit ihr
ihn eingereicht habt - falls abgelehnt wegen elterlicher
Unterhaltspflicht)
- Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid (falls abgelehnt,
weil ihr auf dem Fragebogen nur euer Einkommen + Kaltmiete
angegeben und den Rest nicht ausgefüllt habt)
Bei
Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld
u.s.w. erhaltet ihr hier eine
Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere
SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Diese
Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.
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