Tips für eine Klage auf Rundfunkgebühren-Befreiung

Bislang wurde noch keine Möglichkeit gefunden, den NDR auf gerichtlichem Weg zu zwingen, sein Vorgehen grundsätzlich zu ändern. Es können nur Einzelklagen gegen die Verweigerung der Befreiung geführt werden. Das bedeutet, daß es kein Grundsatzurteil zu allen ähnlich gelagerten Fällen geben wird, zumindest nicht in absehbarer Zeit. Gespräche mit dem NDR haben - wie erwartet - rein gar nichts ergeben. Hoffnungsschimmer gibt es nur sehr spärlich - immerhin hat sich inzwischen das Göttinger Studentenwerk in die Angelegenheit eingeschaltet und sowohl dem NDR als auch der Telekom angeboten, die Berechnungen für die Rundfunkgebühren-Befreiung beziehungsweise den Telefon-Sozialanschluß zu übernehmen. Antwort gab es aber bislang keine.
Ganz so düster sieht die Lage trotz alledem nicht aus. Bislang geführte Klagen fielen immer positiv aus. Der Weg zur Befreiung auf diesem Wege ist zwar steinig und vor allem langwierig, aber angesichts der dadurch einzusparenden Kosten sollte man das auf jeden Fall auf sich nehmen. Aus diesem Grund geben wir euch hier einige wesentliche Tips, die man bei einer Klage beachten sollte und die euch zeigen sollen, ob eine Klage für euch in Frage kommt. Selbstverständlich können wir euch dafür keine Gewähr geben und wären wir euch dankbar, wenn ihr uns mitteilen könntet, wenn ihr andere Erfahrungen gemacht habt. Und sehr wichtig: Ihr solltet euch unbedingt vorher beraten lassen, z.B. vom AStA Sozialreferat (telefonisch unter Tel. 394566 bzw. 394564 oder zu den üblichen Sprechzeiten des Sozialreferats: Mo-Fr von 10.30 bis 13 Uhr).

Wann kann ich klagen?

Nachdem ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht abgelehnt worden ist, muß unbedingt innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht werden. Klagen kann man dann nach Erhalt des Widerspruchsbescheids, was aber sehr lange dauern kann, oder aber schon drei Monate nachdem der Widerspruch eingereicht worden ist. Das nennt sich dann "Klage bei Untätigkeit der Behörden" (§75 VwGO).

Worauf muß ich achten?

Spätestens während des Widerspruchsverfahrens, bevor eine Klage eingereicht wird, sollte man nochmals genauestens überprüfen, ob man die Voraussetzungen für eine Befreiung überhaupt erfüllt. Die Einkommenshöchstgrenze für eine Befreiung liegt momentan bei DM 808,50 + Kaltmiete. Vom Einkommen abgezogen können aber beispielsweise notwendige Aufwendungen für das Studium werden (Bücher, anderes Lernmaterial etc.), dafür müssen Bescheinigungen (Kaufquittungen o.ä.) eingereicht werden.
Genauso wichtig ist es, die Mindesthöhe für eigenes Einkommen aufzuweisen. Dies ist der einfache Sozialhilfesatz von momentan DM 539 + Kaltmiete. Mindestens diesen Betrag solltet ihr also auf jeden Fall als Einkommen nachweisen. Dazu können auch Bescheinigungen über Zuschüsse von Verwandten oder Bekannten eingereicht werden. Solltet ihr diese Mindestgrenze nicht überschreiten, welche oftmals eher ein Problem darstellt als die Höchstgrenze, müßt ihr euch also unbedingt noch irgendwelche sonstigen Einnahmen bescheinigen lassen. Bei einem Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes wird der Antrag grundsätzlich wegen Unglaubwürdigkeit der Angaben abgelehnt (ist beim Wohngeld genauso der Fall).

Kann ich Bescheinigungen nachreichen oder Angaben korrigieren?

Grundsätzlich können Bescheinigungen immer nachgereicht werden, sowohl während des Widerspruchs- als auch während des Klageverfahrens. Dies kann sogar noch während der mündlichen Verhandlung, falls es zu einer solchen kommen sollte, geschehen, wird aber von dem/der RichterIn nicht gern gesehen. Spätestens bei Einreichung der Klage sollte man seine Angaben also nochmals überprüfen. Fehlen dem Verwaltungsgericht noch Unterlagen, fordert es diese von euch an.

Wann hat solch eine Klage Aussicht auf Erfolg?

Hier gehen wir nur auf die am häufigsten vorkommenden Fälle ein, bei denen der NDR die Befreiung verweigert, weil der/die Betroffene ganz oder teilweise von den Eltern finanziell unterstützt wird. Bei anders gelagerten Fällen, beispielsweise bei BAföG-EmpfängerInnen, ist es meistens noch viel einfacher, die Befreiung zu erstreiten.
Nach bislang gemachten Erfahrungen ist es kein Problem, die Befreiung vom Verwaltungsgericht zugesprochen zu bekommen, auch wenn man den ganzen Lebensunterhalt von seinen Eltern finanziert bekommt (wenn dieses Einkommen dann innerhalb der Befreiungsgrenzen liegt). Das Amtsgericht Göttingen formulierte hierzu bei einer kürzlich erfolgten Entscheidung: "Die Begründung des Beklagten (NDR), es sei zulässig, unabhängig von den Anforderungen der Befreiungsverordnung eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht unter Hinweis auf Unterhaltsleistungen zu verweigern, die [...] nicht erbracht werden, trägt nicht". Und weiter: "Einkommen [...] sind nur die Einkünfte, die tatsächlich zur Verfügung stehen, nicht jedoch möglicherweise nicht realisierbare Ansprüche gegen Dritte". Das also bedeutet, daß eventuell vorliegende Unterhaltsansprüche gegen die Eltern, welche den tatsächlich bezahlten Betrag übersteigen würden, außen vor bleiben. Im eben zitierten Fall waren die Einkommensverhältnisse der Eltern für das Gericht somit egal.
Falls man ganz sicher gehen möchte, kann man den tatsächlichen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bei einem Anwalt/einer Anwältin berechnen lassen. Nach bislang vorliegenden Informationen ist das aber nicht notwendig.

Wie reiche ich eine Klage ein?

Es genügt, beim Verwaltungsgericht schriftlich (oder zur Niederschrift) eine Erklärung einzureichen, daß man Klage erhebt. Dazu sollte dann eine Begründung mitgeliefert werden, die auf euren speziellen Fall eingeht und eben die Klage begründet. Mustertexte hierfür könnt ihr im AStA erhalten (wieder zu den üblichen Sprechzeiten des Sozialreferats). Hierfür besteht keine Anwaltspflicht, ihr könnt eure Klage also ganz alleine (oder mit Hilfe des AStA) durchfechten.
Die Adresse des Verwaltungsgerichts: Berliner Str. 5, 37073 Göttingen.

Wie teuer ist eine Klage?

Falls ihr gewinnt, kostet sie euch überhaupt nichts. In diesem Fall muß der NDR alles bezahlen. Damit verknüpfen wir die Hoffnung, daß dem NDR die ganze Sache irgendwann zu teuer oder aufwendig werden wird, wenn genügend Leute klagen. Hier liegt im Moment die einzige Chance, den NDR zu einer Änderung seiner Befreiungspraxis zu bewegen.
Auch wenn ihr verliert, wird die Klage keine großen Löcher in euer Finanzbudget reißen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist ziemlich billig. Selbst wenn es zu einer mündlichen Anhörung kommen sollte, kostet das nur ca. DM 20. Dazu kämen dann vermutlich noch die Fahrtkosten eines/einer NDR-VertreterIn von Hamburg oder Hannover nach Göttingen. Da man bei einer solche Klage nicht verpflichtet ist, einen Anwalt hinzuzuziehen, kommen hierdurch also auch keine Kosten dazu. Die finanziellen Risiken bei einer Klage sind also relativ gering. Vor allem stehen sie in keinem Verhältnis zu dem Betrag, den ihr bei einer gewonnenen Klage durch die Gebührenbefreiung einsparen würdet.

Soweit also diese zugegebenermaßen kurz gehaltenen Tips für eine Klage auf Gebührenbefreiung. Wollte man über die unglaublichen Vorfälle berichten, die sich der NDR bei der Bearbeitung von Befreiungsanträgen erlaubt, und über die makabren Späße, die die GebühreneinzieherInnen von der GEZ dazugeben, so könnte man ganze Bücher füllen und würde darüber alt und grau werden. Darauf verzichten wir hier. Falls ihr zusätzliche Informationen braucht, wendet euch an den AStA.


Also: Habt Mut zur Klage und holt euch euer Recht!


Mustertexte für die Rundfunkgebühren-Befreiung

Auf dieser Seite findet ihr einige Mustertexte zum Downloaden, die für die Rundfunkgebühren-Befreiung nützlich sein können. Die Texte haben wir aufgrund der bislang in Göttingen gemachten Erfahrungen mit Widerspruchsverfahren und Klage auf Gebührenbefreiung konzipiert, so daß ihr sie als Vorlage benutzen könnt, wenn ihr entsprechende Probleme mit dem NDR habt. Selbstverständlich könnt wir euch keine Gewähr auf Erfolg geben, wenn ihr die Texte benutzt. Wichtig: Inzwischen ist die bisherige Praxis des NDR, von ihren Eltern finanziell unterstützten Studierenden mit Hinweis auf die elterliche Unterhaltspflicht die Befreiung zu verweigern, vor Gericht gekipppt worden! Mit dieser Begründung darf der NDR also keinen Antrag mehr ablehnen.
Leider hat der NDR auf diese Niederlage zügig reagiert und will euch jetzt zum Ausfüllen eines Fragebogens zwingen. Auch für diesen Fall findet ihr auf dieser Seite einen Musterwiderspruch, der allerdings nur dann für euch paßt, wenn ihr auf dem Fragebogen nur die gesetzlich verlangten Angaben (Einkommen und Kaltmiete) gemacht habt und der Antrag dann wegen mangelnder "Glaubhaftmachung" abgelehnt worden ist.

Zur Verwendung

Die Mustertexte könnt ihr euch problemlos auf euren eigenen PC herunterladen. Einfügen müßt ihr dann eben noch die üblichen Angaben wie Adresse, Datum etc. Auf euren jeweiligen Fall anpassen müßt ihr all das, was kursiv geschrieben ist. Sowohl im Widerspruchsverfahren als auch bei Einreichung einer Klage ist es empfehlenswert, nochmals kurz eure Einkommensverhältnisse und den daraus resultierenden Anspruch auf Rundfunkgebühren-Befreiung vorzurechnen.

  • Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid (falls abgelehnt wegen elterlicher Unterhaltspflicht)

  • Einreichung einer Klage auf Rundfunkgebühren-Befreiung (falls euer Widerspruchsbescheid schon abgelehnt wurde - falls abgelehnt wegen elterlicher Unterhaltspflicht)

  • Einreichung einer Klage auf Rundfunkgebühren-Befreiung (falls über euren Widerspruch noch nicht entschieden worden ist, inzwischen aber drei Monate verstrichen sind, seit ihr ihn eingereicht habt - falls abgelehnt wegen elterlicher Unterhaltspflicht)

  • Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid (falls abgelehnt, weil ihr auf dem Fragebogen nur euer Einkommen + Kaltmiete angegeben und den Rest nicht ausgefüllt habt)





Bei Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld u.s.w. erhaltet ihr hier eine Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.




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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.