Zur Nomenklatur: die Formelhaftigkeit vieler
Schmetterlingsnamen hat bereits Linnaeus (1758) eingeführt;
solche Namen müssen nach den Nomenklaturregeln jeweils für
sich analysiert und bewertet werden (siehe Erklärung). Der
Gattungsname Nemophora ist grammatikalisch feminin (Article
30.1.3. der Nomenklaturregeln; ICZN 1999), so dass
adjektivisch gebrauchte Artepitheta an dieses Geschlecht
angepasst werden müssen. Die Originalbeschreibung dieser Art
als "Nemotois violellus" hält sich an die von Linnaeus (1758)
eingeführte Formelendung -ella für die Gruppe Tineae, weicht
aber ab, indem nun die Endung an das grammatikalisch maskuline
Geschlecht des ursprünglichen Gattungsnamens Nemotois
angepasst wird. In der gleichen Weise verfährt Stainton (1851)
in der gesamten Publikation: in Gattungen mit grammatikalisch
weiblichem Gattungsnamen verwendet er -ella, in Gattungen mit
grammatikalisch männlichem Gattungsnamen verwendet er -ellus,
und in Gattungen mit grammatikalisch sächlichem Gattungsnamen
verwendet er -ellum. Dies ist ein klarer Nachweis, dass das
Artepithet von Stainton (1851) adjektivisch verwendet wird.
Allerdings ist das nach den Nomenklaturregeln nur dann
relevant, wenn es sich um ein Artepithet handelt, das als Wort
sowohl ein Adjektiv/Partizip oder ein Substantiv sein kann:
dann entscheidet der Gebrauch des Autors (Article 31.2.2.).
Falls es sich beim Artepithet aber gar nicht um ein
lateinisches oder latinisiertes Wort handelt, dann gilt nach
ICZN Article 31.2.3. dass das Wort als undeklinierbar
aufgefasst werden muss ("be treated as indeclinable"). Das
Artepithet in der Originalschreibweise lautet "violellus".
Dies ist kein Adjektiv aus dem Wortschatz des Lateinischen,
weder des klassischen Lateins noch des Neulateinischen. Ein
Adjektiv "violus, -a, -um" gibt es nicht und somit auch das
Diminutiv "violellus, -a, -um" nicht. Das belegte Adjektiv
lautet lat. violaceus = "violett, lila, veilchenfarben". Es
ist ebenfalls nicht das Diminutiv des Substantivs lat. viola,
-ae = "Veilchenfarbe", da dies korrekt violella lautet (das
Diminutiv importiert im Lateinischen immer das
grammatikalische Geschlecht vom Wort, das es verkleinert). Das
Artepithet ist also kein echtes (d.h. linguistisch belegtes)
lateinisches Wort und auch kein latinisiertes Wort aus einer
anderen Sprache. Es fällt damit unter ICZN Article 31.2.3. und
wird als undeklinierbar aufgefasst.
Auch der Autor des Namens ist in der Literatur umstritten.
Meist sieht man die Angabe "Herrich-Schäffer in Stainton". Das
ist jedoch falsch: Herrich-Schäffer hat die Art lediglich
abgebildet aber nicht benannt. Den Namen prägt dann Stainton
(1851), jedoch völlig ohne jede Beschreibung. Der Name wäre
deshalb ein Nomen nudum, hätte Stainton (1851) nicht die
Referenz auf die Herrich-Schäffersche Abbildung hinzugefügt.
Es handelt sich hier also um eine sog. Indication (Article
12.2. der Nomenklaturregeln; ICZN 1999). Autor ist dadurch
jedoch nicht Herrich-Schäffer, sondern natürlich Stainton. Zum
einen sind als Indications ausdrücklich auch Werke vor 1758
zugelassen (Article 12.2.1.), wenn also die Autoren der Werke
auf die eine Indication verweist als Autoren der Namen gelten
würden, dann könnten auf diese Weise Autoren auch vor dem
Stichtag der zoologischen Nomenklatur (1.1.1758) zu
Namensautoren werden, was durch die Nomenklaturregeln jedoch
klar ausgeschlossen ist. Außerdem definiert Article 50.1. ganz
klar diejenige Person als Namensautor, die erstmals die
Kriterien der Verfügbarkeit eines nomenklatorischen Akts
erfüllt, das ist hier also nicht Herrich-Schäffer, denn er hat
überhaupt keinen Namen vergeben und damit gar keinen
nomenklatorischen Akt vollzogen, sondern ausschließlich
Stainton.