Die Art ist aus Deutschland bislang nur ein einziges Mal
gemeldet worden: 1870 aus Oberschleißheim (bei München,
Bayern). Segerer et al. (2019) halten diesen Fund für sehr
zweifelhaft und vermuten eine Verwechslung mit der ähnlichen
Art Nemophora minimella.
Zur Nomenklatur: die Formelhaftigkeit vieler
Schmetterlingsnamen hat bereits Linnaeus (1758) eingeführt;
solche Namen müssen nach den Nomenklaturregeln jeweils für
sich analysiert und bewertet werden (siehe Erklärung). Der
Gattungsname ist grammatikalisch feminin (Article 30.1.3. der
Nomenklaturregeln; ICZN 1999), so dass adjektivisch gebrauchte
Artepitheta an dieses Geschlecht angepasst werden müssen. Die
Originalbeschreibung dieser Art als "Nemotois barbatellus"
hält sich an die von Linnaeus (1758) eingeführte Formelendung
-ella für die Gruppe Tineae, weicht aber ab, indem die Endung
an das grammatikalisch maskuline Geschlecht des Gattungsnamens
Nemotois angepasst wird. In der gleichen Weise verfährt Zeller
(1847) ausnahmslos in der gesamten Publikation: in Gattungen
mit grammatikalisch weiblichem Gattungsnamen verwendet er
-ella, in Gattungen mit grammatikalisch männlichem
Gattungsnamen verwendet er -ellus (Gattungen mit
grammatikalisch sächlichem Gattungsnamen, und deshalb der
Endung -ellum, gibt es in dieser Publikation nicht). Dies ist
ein klarer Hinweis, dass das Artepithet von Zeller (1847)
adjektivisch verwendet wird. Außerdem ist die Form
"barbatellus" auch das Diminutiv des Adjektivs lat. barbatus,
-a, -um ="bärtig", also in etwa "ein bisschen bärtig". Die
Form "barbatellus" ist aber gleichzeitig eine diminutive
Nebenform von lat. barbatus, -i = "der Bärtige, der
Philosoph", also "der kleine Bärtige" (im Gegensatz zum
regulären Diminutiv lat. barbatulus = "Milchgesicht" (d. h.
junger Mann noch ohne Bartwuchs). Das Artepithet fällt also
unter die Formulierung "where it may be either" ("wenn es
beides sein könnte") in Article 31.2.2. der Nomenklaturregeln.
Da aber der adjektivische Gebrauch des Namens durch die
konsistente Verwendung von -ella und -ellus durch Zeller
(1847) klar ist, fällt das Artepithet unter die Ausnahme in
Article 31.2.2., nämlich, dass Article 31.2.2. nur dann gilt,
wenn der Gebrauch nicht eindeutig ist ("the evidence of usage
is not decisive"). In diesem Fall ist "the evidence of usage
decisive" und das Artepithet muss also als Adjektiv aufgefasst
werden. In der Gattung Nemophora muss die ursprüngliche Form
"barbatellus" deshalb zu "barbatella" emendiert werden.