Zur Nomenklatur und Etymologie: die Originalschreibweise
(ICZN Article 32.1.) des Artepithets ist "frangutella", das
Epithet wird jedoch in vielen Quellen als "frangulella"
geschrieben. Hierbei handelt es sich also um eine sog.
"subsequent spelling" (ICZN Article 33). Solche subsequent
spellings können (1) ein mandatory change, (2) eine emendation
oder (3) eine incorrect subsequent spelling sein. Ein
mandatory change (ICZN Article 34) scheidet aus. Infrage kommt
als nächstes eine emendation (ICZN Article 33.2), hierzu muss
jedoch entweder eine vorgeschriebene Korrektur ("spellings
that must be corrected") nach ICZN Article 32.5.2.
erforderlich sein (ICZN Article 33.2.2.), was hier jedoch
nicht zutrifft, oder ein nach den sehr strengen Kriterien in
ICZN Article 32.5.1. und 33.2.1. eindeutiger Fehler
nachgewiesen werden, was jedoch nicht gelingt: der Name
bezieht sich auf den Faulbaum, lat. frangula, verbunden mit
der von Linné eingeführten -ella-Endung für alle "Motten"
("Tineae"). Es wird oft argumentiert, dass die
Originalschreibweise ein Druckfehler sei und damit ICZN
Article 32.5.1.1, eintritt. Allerdings ist der Druckfehler
nicht erwiesen und die strengen Kriterien in ICZN Article
32.5.1. sind nicht erfüllt: da es sich bei der Bildung von
Artepitheta mit der damals für "Motten" üblichen -ella-Endung
meist um "Phantasie-Schöpfungen" handelt, kann man nicht mit
Rechtschreibung oder Grammatikregeln argumentieren. Goeze
benutzte das Wort "frangula" lediglich als Basis, mit der
-ella-Endung hätte beispielsweise auch "frangella" oder
"franguella" oder auch "frangulaella" oder "frangulatella"
resultieren können. Dass "frangulella" also richtig, und
"frangutella" falsch ist, folgt aus keiner Schreibregel und es
gibt auch kein dazugehöriges Erratum oder Corrigendum, so dass
ICZN Article 32.5.1. und 33.2.1. nicht angewendet werden kann.
Somit kann es sich nicht um eine sog. justified emendation
handeln. Frühe Benutzungen von "frangulella" qualifizieren
sich nicht einmal als sog. unjustified emendation (ICZN
33.2.3.), weil den Autoren keine absichtliche Änderung
("demonstrably intentional") nachgewiesen werden kann. Diese
frühen Benutzungen von "frangulella" qualifizieren sich also
nur noch als sog. incorrect subsequent spelling (ICZN Article
33.3.). Spätere Autoren erwähnen dann jedoch die These vom
"Druckfehler", weshalb diese Benutzung von "frangulella" dann
als absichtliche Änderung und somit als unjustified emendation
(ICZN Article 33.2.3.) gewertet werden kann. In beiden Fällen
wäre die geänderte Schreibweise also nicht gültig, in beiden
Fällen kann aber die sog. "prevailing usage" dafür sorgen,
dass die jüngere Schreibweise trotzdem zur gültigen
Schreibweise erklärt wird (ICZN Article 33.2.3.1. und Article
33.3.1.). Eine solche Prioritätsumkehr durch "prevailing
usage" ist jedoch wiederum an sehr strikte Kriterien gekoppelt
(ICZN Article 23.9.1.). Meines Wissens nach sind diese
Kriterien nicht erfüllt, so dass die Schreibweise
"frangulella" teils als incorrect subsequent spelling, teils
als unjustified emendation gelten muss. Die
Originalschreibweise bleibt die valide Schreibweise.