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Bucculatricidae
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Bucculatrix frangutella
Faulbaum-Zwergwickler     
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Synonyme und andere Namen:
(1) Tinea frangutella Goeze, 1783
Bucculatrix frangutella (Goeze, 1783)
(2) Bucculatrix frangulella auct. (incorrect subsequent spelling (partim), unjustified emendation (partim))

Zur Nomenklatur und Etymologie: die Originalschreibweise (ICZN Article 32.1.) des Artepithets ist "frangutella", das Epithet wird jedoch in vielen Quellen als "frangulella" geschrieben. Hierbei handelt es sich also um eine sog. "subsequent spelling" (ICZN Article 33). Solche subsequent spellings können (1) ein mandatory change, (2) eine emendation oder (3) eine incorrect subsequent spelling sein. Ein mandatory change (ICZN Article 34) scheidet aus. Infrage kommt als nächstes eine emendation (ICZN Article 33.2), hierzu muss jedoch entweder eine vorgeschriebene Korrektur ("spellings that must be corrected") nach ICZN Article 32.5.2. erforderlich sein (ICZN Article 33.2.2.), was hier jedoch nicht zutrifft, oder ein nach den sehr strengen Kriterien in ICZN Article 32.5.1. und 33.2.1. eindeutiger Fehler nachgewiesen werden, was jedoch nicht gelingt: der Name bezieht sich auf den Faulbaum, lat. frangula, verbunden mit der von Linné eingeführten -ella-Endung für alle "Motten" ("Tineae"). Es wird oft argumentiert, dass die Originalschreibweise ein Druckfehler sei und damit ICZN Article 32.5.1.1, eintritt. Allerdings ist der Druckfehler nicht erwiesen und die strengen Kriterien in ICZN Article 32.5.1. sind nicht erfüllt: da es sich bei der Bildung von Artepitheta mit der damals für "Motten" üblichen -ella-Endung meist um "Phantasie-Schöpfungen" handelt, kann man nicht mit Rechtschreibung oder Grammatikregeln argumentieren. Goeze benutzte das Wort "frangula" lediglich als Basis, mit der -ella-Endung hätte beispielsweise auch "frangella" oder "franguella" oder auch "frangulaella" oder "frangulatella" resultieren können. Dass "frangulella" also richtig, und "frangutella" falsch ist, folgt aus keiner Schreibregel und es gibt auch kein dazugehöriges Erratum oder Corrigendum, so dass ICZN Article 32.5.1. und 33.2.1. nicht angewendet werden kann. Somit kann es sich nicht um eine sog. justified emendation handeln. Frühe Benutzungen von "frangulella" qualifizieren sich nicht einmal als sog. unjustified emendation (ICZN 33.2.3.), weil den Autoren keine absichtliche Änderung ("demonstrably intentional") nachgewiesen werden kann. Diese frühen Benutzungen von "frangulella" qualifizieren sich also nur noch als sog. incorrect subsequent spelling (ICZN Article 33.3.). Spätere Autoren erwähnen dann jedoch die These vom "Druckfehler", weshalb diese Benutzung von "frangulella" dann als absichtliche Änderung und somit als unjustified emendation (ICZN Article 33.2.3.) gewertet werden kann. In beiden Fällen wäre die geänderte Schreibweise also nicht gültig, in beiden Fällen kann aber die sog. "prevailing usage" dafür sorgen, dass die jüngere Schreibweise trotzdem zur gültigen Schreibweise erklärt wird (ICZN Article 33.2.3.1. und Article 33.3.1.). Eine solche Prioritätsumkehr durch "prevailing usage" ist jedoch wiederum an sehr strikte Kriterien gekoppelt (ICZN Article 23.9.1.). Meines Wissens nach sind diese Kriterien nicht erfüllt, so dass die Schreibweise "frangulella" teils als incorrect subsequent spelling, teils als unjustified emendation gelten muss. Die Originalschreibweise bleibt die valide Schreibweise.

Quellen und Einzelnachweise
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