Zur Nomenklatur: das grammatikalische Geschlecht des Gattungsnamens ist weiblich, so dass auch die adjektivischen Artepitheta in der weiblichen Form stehen müssen. Da das Wort insolitus im Lateinischen als Adjektiv belegt ist (lat. insolitus, -a, -um = "ungewohnt, befremdlich, fremd"), müsste das Artepitheton deshalb in der grammatikalisch weiblichen Gattung Paranthrene als insolita erscheinen. Allerdings ist die Schreibweise "Paranthrene insolitus" die Originalschreibweise, und die Originalschreibweise darf nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen verändert werden, die alle im ICZN Article 32 definiert sind. Das falsche grammatikalische Geschlecht adjektivischer Artepitheta gehört laut Article 32.3. zu den sog. mandatory changes, allerdings nur, wenn das grammatikalische Geschlecht eindeutig falsch ist. Im Falle von "insolitus" kann das Wort hier aber sowohl als "fremd" als auch "der Fremde" gedeutet werden. Im vorliegenden Fall ist also der adjektivische Gebrauch weder eindeutig, noch in der Erstbeschreibung ausdrücklich festgelegt, so dass nach Article 31.2.2. von einem sog. noun in apposition ausgegangen werden muss, das nicht an das grammatikalische Geschlecht des Gattungsnamens angepasst wird. Bei "Paranthrene insolita" handelt es sich also um eine sog. incorrect subsequent spelling, die auch nicht in der sog. prevailing usage ist (Article 33.3.1.).