From: "Klaus Liebig" To: mikro.sautter@WiSoRZpdc.WiSo.Uni-Goettingen.de Date sent: Tue, 2 Jun 1998 10:56:03 +0100 Subject: Re: Zur Übung vom 25.05.98 Send reply to: kliebig@uni-goettingen.de Priority: normal > Hallo! > > Zur Übung vom 25.05.98 > > In Aufgabe 49a zeichneten wir die Budgegerade für den Fall der Mann > würde in Duisburg arbeiten. Für den Fall er ginge nach Dortmund war eine > Verschiebung dieser geraden zur Folge. In der Aufgabe steh> Oder bekommt > der Mann nur die Fahrtkosten bezahlt? Dies geht jedoch aus der Aufgabe > nicht eindeutig hervor. > > Schöne Pfingsten > > Ken Harttgen > > Zunächst mal: Es stimmt, daß die Aufgabe nicht präzise genug gestellt ist. In der Tat ist gemeint, daß der Arbeitgeber lediglich die Fahrtkosten bezahlt, nicht aber zwei Stundenlöhne für die beiden im Auto verbrachten Stunden. Daraus erklärt sich ja gerade, daß die Budgetgerade nach links verschoben wird: Der Arbeitnehmer hat - sofern er die Arbeit aufnimmt - zwei Stunden täglich weniger zur Verfügung (14 statt 16 Stunden), die er frei auf Arbeit und Freizeit aufteilen kann. Den Rest der Frage verstehe ich nicht ganz: Wenn der Arbeitgeber die beiden Fahrtstunden bezahlen würde, würde sich die Budgetgerade nicht (!) drehen, da sich der Reallohn (w/p) ja nicht ändert. Vielmehr macht die Aufgabe dann einfach keinen Sinn mehr, weil sich für den Arbeitnehmer gar nichts ändern würde: Wenn er vorher z.B. 8 Stunden in Duisburg gearbeitet hat, könnte er nun ebenfalls 8 Stunden in Dortmund arbeiten, wobei er von den 8 Stunden 2 im Auto sitzen würde. Das ist vielleicht zunächst mal schwer vorstellbar, weil wir in der Realität selten beobachten, daß jemand 6 Stunden arbeitet. Aber denken Sie daran: Wenn nichts anderes erwähnt ist, dann können unsere repräsentativen Wirtschaftssubjekte immer frei von Restriktionen optimieren (es gibt also hier z.B. keine Bestimmungen über die mindestens zu leistende Arbeitszeit). Schöne Grüße, Klaus Liebig *************************************** Klaus Liebig Department of Economics University of Goettingen Platz der Goettinger Sieben, 3 37073 Goettingen Germany Tel.: -551 39-7304 Fax : -551 406-7302 ***************************************