Gremien und Kommissionen sitzen. Und das Schönste: die das sogar für gut und richtig halten. Leute, die
glauben, daß das jedenfalls mehr bringt als linke Sandkastenspielchen. Wir lassen uns nicht in irgendeine
lächerliche Einheitsfront pressen, die ohnehin nie bestanden hat. Es muß Schluß sein mit dieser linken
„Beliebigkeit“, wo zusammengepreßt wird, was nicht zusammen gehört.
GHG und OLLAfA inkonsequentAuch GHG und OLLAfA haben
nach unserer Ansicht mit der AL-Programmatik sehr wenig gemein, jedenfalls waren sie letztes Jahr in einer
ähnlichen Verhandlungsposition froh darüber, als die AL von sich aus auf eine AStA-Beteiligung verzichtete.
Um so schlimmer, daß ein AStA scheitert, weil GHG und OLLAfA sich symbolisch für eine Liste einsetzen,
mit der sie selber auch erhebliche Differenzen haben.
Kurzum: Wir sehen keinen Grund, warum man der AL durch den AStA eine Plattform gewähren sollte.
Natürlich muß ein Arbeitsschwerpunkt der Kampf gegen Fremdenhaß und Neonazitum sein, aber nicht auf
die Art und Weise der AL.
Und wie geht es weiter?
Die berechtigte Frage lautet nun, wie es weitergehen soll mit dem AStA? Nach etwa 15 Wochen harter
Verhandlungen, in denen ausschließlich über die AL-Frage debattiert wurde (Ihr habt richtig gelesen), ist
kein Kompromiß gefunden worden, der tragfähig für alle wäre. Das heißt: es gibt keinen AStA, und zwar
wegen der AL. Es wird von der Uni-Leitung einE StaatskommissarIn mit rein verwalterischen Tätigkeiten
eingesetzt, die/der bis zu einer etwaigen Einigung die Geschäfte führt.
Das heißt: Politische Arbeit gibt es nicht, keine Service-Leistungen, keine Informationen, keine
Publikationen und keine Aktionen. Ein wahrlich sehr trauriger Umstand !
Die "Schuldfrage"
Man kann nun trefflich darüber streiten, wer denn nun Schuld an diesem Umstand ist. Wir wollen hier
nur einige Feststellungen treffen: Erstens ist es nach wie vor sehr gut möglich, die bisherige AStA-Koalition
fortzusetzen, wofür wir auch ganz entschieden plädieren. Es ist nicht so, daß zwischen uns und den anderen
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Gruppen keine inhaltlichen Differenzen bestehen, aber der Konsens und der Wille zur
konstruktiven Zusammenarbeit überwiegt hier. Insofern liegt die Erklärungslast für den jetzigen Umstand
bei jenen, die die Fortsetzung der bisherigen Koalition nicht ohne AL-Beteiligung wollen als bei uns.
Zweitens haben wir nie einen Zweifel an unserer Haltung zur AL gelassen, haben eine eindeutige Aussage
vor der Wahl getroffen. Drittens ist im Verlauf der Verhandlungen auch anderen Gruppen aufgegangen, daß
man guten Gewissens eigentlich nicht mit der AL zusammenarbeiten könne. Insbesondere die GHG stellte
erhebliche Differenzen mit der AL gerade in der Gewaltfrage fest. Dort überwog dann aber die Maxime
“AStA muß her, um jeden Preis”. So etwas kann man von uns nicht verlangen. Eine Zusammenarbeit in
irgendeiner Form mit der AL würde unseren Grundüberzeugungen in einem unerträglichen Maß
widerstreben.
Fortsetzung ungewiß
SO, DAS WARS DANN ALSO ? Viele Studis werden sich genau das fragen, mit einer gewissen Portion
Verbitterung vielleicht, die auch berechtigt ist. Es mag der Eindruck entstehen, daß der AStA sich lieber mit
seinen internen Befindlichkeiten und Streitereien beschäftigt als mit dem, für das er eigentlich da ist. So
etwas ist aber mit uns nicht zu machen.
Hoffen auf Vernunft
Deshalb können wir hier nur betonen: Wir sind sofort zu einer Fortführung der bisherigen Koalition aus
GHG, OLLAfA, FRAUENLISTe und JUSO-HSG bereit. Wir können nur hoffen und auf diesem Wege
appellieren, daß unsere Koalitions- partnerInnen endlich Vernunft annehmen und sich endlich von der
untragbaren AL trennen. Es muß eine Entscheidung her: Will sich die übrige Uni-Linke an der Antifa-Liste
festbeißen, dann verliert sie unweigerlich die Beziehung zu uns, und, wie wir glauben, auch zu der großen
Mehrheit der Studis, die mit einer Gruppe wie der AL wohl auch nichts zu tun haben will. Oder will sie
endlich wieder zu einer konstruktiven und vernünftigen linken Politik im AStA zurückkehren. Wir hoffen
inständigst, daß letzteres der Fall ist.
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HRG gescheitert
Es ist vollbracht. Der Gesetzentwurf für ein neues Hochschulrahmengesetz (HRG) ist erst einmal vom Tisch.
Wir erinnern uns: Im Sommer letzten Jahres hatte sich eine Verhandlungsgruppe aus Bundes- und
(mehrheitlich SPD-geführten) Landesregierungen auf einen „Kompromiß“ geeinigt. Der beinhaltete im
wesentlichen folgende Punkte: Die weitere Einschränkung des Hochschulzugangs in NC-Fächern,
zusätzliche Prüfungen für die Studierenden, die Abschaffung der kümmerlichen Standards in bezug auf
studentische Mitbestimmung. Das Ganze versuchte Rüttgers mit den ach so beliebten Schlagworten
„Wettbewerb“ und „Effizienzsteigerung“ als großen Fortschritt zu verkaufen - um damit das gesamte
Hochschulsystem an vermeintlichen „Marktzwängen“ zu orientieren.
Die so oft beschworene und bitter notwendige „Reform“ der Hochschulen wäre mit diesem Gesetz jedoch
kein Stück weitergekommen: Klar ist, daß die hierarchische und völlig unflexible Personalstruktur neu
geregelt werden muß. Dieses heiße Eisen (schließlich geht es vor allem um das Beamtenrecht und da gibt es
bekanntlich eine starke Lobby) wollte die Bundesregierung jedoch nicht anfassen.
Daß der Gesetzentwurf nun gescheitert ist, ist letztlich ein Erfolg des Protests der Studierenden im
vergangenen Wintersemester. Eine Hauptforderung war ja die nach einem bundesweiten Verbot von
Studiengebühren. Nachdem der öffentliche Druck immer größer wurde und die Juso-Hochschulgruppen -
das sei in aller Bescheidenheit angefügt - ziemlichen Druck gemacht hatten, machte sich auch die SPD diese
Position, die sie im „Kompromiß“ zunächst hatte fallengelassen, wieder zu eigen. Im Vermittlungsausschuß
von Bundestag und -rat kam es nun in den letzten Wochen zu keiner Einigung in dieser Frage. Die
Länderkammer wird dem Entwurf folglich nicht zustimmen.
Ob diese Zustimmung überhaupt erforderlich ist, ist allerdings nach wie vor umstritten: Rüttgers behauptet,
das neue HRG greife nicht in Länderrechte ein und könne so allein vom Bundestag beschlossen werden. Ob
er damit durchkommt, scheint fraglich. Nicht nur gewichtige juristische Gründe sprechen dagegen, sondern auch
politische: Die Bundesregierung kann es sich in Wahlkampfzeiten kaum erlauben, die Länder - auch die CDU-regierten - so zu düpieren.
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