Kein
BAföG - was nun?
Wer
keinen Anspruch (mehr) auf BAföG hat, muss sich anderweitig
umgucken. Wir nennen einige Möglichkeiten, wie Ihr weiterhin Euer
Studium finanzieren könnt.
Wohngeld
Wohngeld
wird nur in seltenen Fällen an Studierende ausgezahlt. An
Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben,
wird kein Wohngeld bezahlt. Erste Vorraussetzung für Wohngeld
ist, dass Euch das BAföG-Amt bescheinigt, dass Euch dem Grunde
nach kein BAföG mehr zusteht. Dies ist immer dann der Fall, wenn
Du zum Beispiel die Förderungshöchstdauer überschritten hast,
Du bei Studienbeginn schon über 30 Jahre alt bist, ohne
anerkannten Grund einen Fachrichtungswechsel vollzogen, die
Leistungsnachweise nicht erbracht hast oder Deine Eltern zuviel
verdienen.
Zweitens müsst Ihr dem Wohngeldamt nachweisen, dass Ihr nicht nur
vorübergehend vom Familienhaushalt abwesend seid. Dieses wird zum
Beispiel vermutet:
- bei einem längeren Arbeitsverhältnis oder einer
Berufsausbildung vor dem Studium
- bei Heirat
- bei finanzieller Unabhängigkeit von den Eltern
- bei stabilen Wohnverhältnissen in eigener Wohnung
- wenn kein Wohnraum mehr für Studierende in elterlicher
Wohnung vorhanden ist
- bei Zerwürfnis mit den Eltern
- bei fortgeschrittenen Alter
Drittens müsst Ihr auch noch über ein gewisses Mindesteinkommen
verfügen. Studierende müssen nachweisen, dass sie ein
monatliches Einkommen - von wem auch immer - haben, das den
Sozialhilfesatz (ca.550 DM), die Kaltmiete und die Nebenkosten
umfasst. Besser sind die Chancen, wenn Ihr Wohngeld für
Familienangehörige beantragt - zum Beispiel für Euer Kind (siehe
Studieren mit Kind).
Weitere Informationen über
Wohngeld gibt's hier
Sozialhilfe
Sozialhilfe
wird nur in den allerwenigstens Fällen an Studierende ausgezahlt.
Sozialhilfe wird nur gezahlt, wenn alle anderen
Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Hier nun einige
Ausnahmen, in denen dennoch Sozialhilfe gezahlt wird.
Hilfe zum Lebensunterhalt:
- bei einer Behinderung
- bei einer Schwangerschaft
- für Alleinerziehende
- bei einer Krankheit
- unter Umständen während der Examensarbeit
- Unter Umständen während einer Beurlaubung
Informationen dazu: Sozialamt der Stadt Göttingen,
Hiroshimaplatz 1-4, 37073 Göttingen Tel. 4000
Kindergeld
Das
Kindergeld wird meistens nicht an das Kind, sondern an den
Kindergeldberechtigten ausgezahlt.
Anspruch auf Kindergeld hat:
- Wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat
- Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im
Besitz einer Aufenthaltsbescheinigung oder
Aufenthaltserlaubnis ist.
Kindergeld wird grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres gezahlt- doch es gibt wie immer etliche Ausnahmen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres: Kindergeld wird bis
zum 21. Lebensjahr gezahlt, wenn die Kinder arbeitslos sind
und dem inländischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus können Zeiten berücksichtigt werden, in
denen das Kind vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen entsprechenden Dienst
geleistet hat.
- Vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres: Berücksichtigung von Kindern, die in einer
Schul- oder Berufsausbildung stehen oder eine beabsichtigte
Berufsausbildung wegen fehlender Ausbildungsplätze nicht
beginnen oder fortsetzen können.
- Nach Vollendung des 27. Lebensjahres:
Berücksichtigung von Kindern, die mehr als 3 Jahre Wehr- oder
Ersatzdienst geleistet haben. Seelisch oder geistig Behinderte
bekommen lebenslänglich Kindergeld.
Für Kinder über 18 Jahren gibt es nur Kindergeld, wenn sie nicht
mehr als 14.040 DM(zuzüglich 2000 DM ArbeitnehmerInnenpauschale)
verdienen.
Sozialdienst
des Studentenwerkes
Wer
zum Beispiel gerade seine Examensarbeit schreibt und für die
letzten Monaten noch eine kleine finanzielle Spritze benötigt,
kann sich beim Sozialdienst des Studentenwerkes melden. Das
Studentenwerkwerk vergibt für die letzten acht Monate des Examens
ein zinsloses Studienabschlussdarlehen. Das Darlehen beträgt
maximal 800 DM pro Monat. Sozialdienst: 0551-395120
Begabtenförderungswerke
Die
Begabtenförderungswerke sind Institutionen, die aus staatlichen
Mitteln Stipendien vergeben. Gefördert wird üblicherweise ab dem
2. oder 3. Semester. Natürlich ist diese Förderung an eine ganze
Reihe von Vorrausetzungen gebunden. Aber erkundigt Euch selbst bei
den folgenden Begabtenförderungswerken:
- Friedrich-Ebert-Stiftung,
e.V., Abteilung Studienförderung, Godesberger Allee 149,
53175 Bonn,
www.fes.de,
Förderung von wissenschaftlich qualifizierten, charakterlich
integren und gesellschaftspolitisch verantwortungsbewussten
Studierenden.
- Hans-Böckler-Stiftung,
Abteilung Studienförderung, Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227
Düsseldorf,
www.boeckler.de,
BewerberInnen müssen sich an eine Mitgliedsgewerkschaft des
DGB, an den Bundesvorstand des DGB oder ein
Kuratoriumsmitglied der Stiftung wenden; eine direkte
Bewerbung bei der Stiftung ist nicht möglich.
- Rosa-Luxemburg Stiftung,
Studienwerk,Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
www.rosaluxemburgstiftung.de,
Die Stiftung vergibt Stipendien an Studierende und
Promovierende, die sich für soziale Gerechtigkeit, lebendige
Demokratie und Freiheit kritischen Denkens einsetzen.
- Konrad-Adenauer-Stiftung,
Begabtenförderung, Rathausallee12, 53757 St. Augustin,
www.kas.de,
Förderung überdurchschnittlich begabter Studierender.
- Otto-Benecke-Stiftung,
Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn,
www.obs-ev.de,
Förderung von AussiedlerInnen, Asylberechtigten,
Kontingentflüchtlingen und BewerberInnen aus
Entwicklungsländern.
- Hanns-Seidel-Stiftung,
Förderungswerk, Lazarettstraße 33, 80636 München,
www.hanns-seidel-stiftung.de,
Die Stiftung will zur Erziehung eines „AkademikerInnennachwuchses“
beitragen.
- Heinrich-Böll-Stiftung,
Hackesche Höfe, Rosenthaler Straße 40-41, 10178 Berlin,
www.boell.de,
Förderung von begabten deutschen und ausländischen
Studierenden.
- Friedrich-Naumann-Stiftung,
Begabtenförderung, Königswinterer Straße 409, 53639
Königswinter,
www.fnst.de,
Förderung von besonders begabten AkademikerInnen und
Studierender.
Bildungskredit
Seit
dem 01.04.2001 gibt es zum ersten Mal für Studierende in
Deutschland die Möglichkeit einen Bildungskredit zu bekommen. Das
Bildungsministerium und die deutsche Ausgleichsbank ermöglichen
Studierenden in besonderen Ausbildungssituationen damit einen
zinsgünstigen Kredit in Höhe von 300 Euro (rund 590 DM) zu
erhalten. Der Bildungskredit ist eine zusätzliche Hilfe und wird
unabhängig von dem Einkommen des Antragsstellers oder der Eltern
für maximal 24 Monate vergeben. Es ist auch möglich, den
Bildungskredit trotz BAföG zu erhalten. Der Kredit ist nach einer
mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in
monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen.
Informationen unter www.bildungskredit.de.
Bei
Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld
u.s.w. erhaltet ihr hier eine
Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere
SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Diese
Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.
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