Kein BAföG - was nun?

Wer keinen Anspruch (mehr) auf BAföG hat, muss sich anderweitig umgucken. Wir nennen einige Möglichkeiten, wie Ihr weiterhin Euer Studium finanzieren könnt.

Wohngeld

Wohngeld wird nur in seltenen Fällen an Studierende ausgezahlt. An Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, wird kein Wohngeld bezahlt. Erste Vorraussetzung für Wohngeld ist, dass Euch das BAföG-Amt bescheinigt, dass Euch dem Grunde nach kein BAföG mehr zusteht. Dies ist immer dann der Fall, wenn Du zum Beispiel die Förderungshöchstdauer überschritten hast, Du bei Studienbeginn schon über 30 Jahre alt bist, ohne anerkannten Grund einen Fachrichtungswechsel vollzogen, die Leistungsnachweise nicht erbracht hast oder Deine Eltern zuviel verdienen.
Zweitens müsst Ihr dem Wohngeldamt nachweisen, dass Ihr nicht nur vorübergehend vom Familienhaushalt abwesend seid. Dieses wird zum Beispiel vermutet:

  • bei einem längeren Arbeitsverhältnis oder einer Berufsausbildung vor dem Studium
  • bei Heirat
  • bei finanzieller Unabhängigkeit von den Eltern
  • bei stabilen Wohnverhältnissen in eigener Wohnung
  • wenn kein Wohnraum mehr für Studierende in elterlicher Wohnung vorhanden ist
  • bei Zerwürfnis mit den Eltern
  • bei fortgeschrittenen Alter
Drittens müsst Ihr auch noch über ein gewisses Mindesteinkommen verfügen. Studierende müssen nachweisen, dass sie ein monatliches Einkommen - von wem auch immer - haben, das den Sozialhilfesatz (ca.550 DM), die Kaltmiete und die Nebenkosten umfasst. Besser sind die Chancen, wenn Ihr Wohngeld für Familienangehörige beantragt - zum Beispiel für Euer Kind (siehe Studieren mit Kind).

Weitere Informationen über Wohngeld gibt's hier

Sozialhilfe

Sozialhilfe wird nur in den allerwenigstens Fällen an Studierende ausgezahlt. Sozialhilfe wird nur gezahlt, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Hier nun einige Ausnahmen, in denen dennoch Sozialhilfe gezahlt wird.

Hilfe zum Lebensunterhalt:

  • bei einer Behinderung
  • bei einer Schwangerschaft
  • für Alleinerziehende
  • bei einer Krankheit
  • unter Umständen während der Examensarbeit
  • Unter Umständen während einer Beurlaubung
Informationen dazu: Sozialamt der Stadt Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37073 Göttingen Tel. 4000

Kindergeld

Das Kindergeld wird meistens nicht an das Kind, sondern an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt.
Anspruch auf Kindergeld hat:

  • Wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.
Kindergeld wird grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt- doch es gibt wie immer etliche Ausnahmen:
  • Vollendung des 21. Lebensjahres: Kindergeld wird bis zum 21. Lebensjahr gezahlt, wenn die Kinder arbeitslos sind und dem inländischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Zeiten berücksichtigt werden, in denen das Kind vor der Vollendung des 21. Lebensjahres Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen entsprechenden Dienst geleistet hat.
  • Vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres: Berücksichtigung von Kindern, die in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen oder eine beabsichtigte Berufsausbildung wegen fehlender Ausbildungsplätze nicht beginnen oder fortsetzen können.
  • Nach Vollendung des 27. Lebensjahres: Berücksichtigung von Kindern, die mehr als 3 Jahre Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben. Seelisch oder geistig Behinderte bekommen lebenslänglich Kindergeld.
Für Kinder über 18 Jahren gibt es nur Kindergeld, wenn sie nicht mehr als 14.040 DM(zuzüglich 2000 DM ArbeitnehmerInnenpauschale) verdienen.

Sozialdienst des Studentenwerkes

Wer zum Beispiel gerade seine Examensarbeit schreibt und für die letzten Monaten noch eine kleine finanzielle Spritze benötigt, kann sich beim Sozialdienst des Studentenwerkes melden. Das Studentenwerkwerk vergibt für die letzten acht Monate des Examens ein zinsloses Studienabschlussdarlehen. Das Darlehen beträgt maximal 800 DM pro Monat. Sozialdienst: 0551-395120

Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke sind Institutionen, die aus staatlichen Mitteln Stipendien vergeben. Gefördert wird üblicherweise ab dem 2. oder 3. Semester. Natürlich ist diese Förderung an eine ganze Reihe von Vorrausetzungen gebunden. Aber erkundigt Euch selbst bei den folgenden Begabtenförderungswerken:

  • Friedrich-Ebert-Stiftung,
    e.V., Abteilung Studienförderung, Godesberger Allee 149, 53175 Bonn,
    www.fes.de,
    Förderung von wissenschaftlich qualifizierten, charakterlich integren und gesellschaftspolitisch verantwortungsbewussten Studierenden.

  • Hans-Böckler-Stiftung,
    Abteilung Studienförderung, Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf,
    www.boeckler.de,
    BewerberInnen müssen sich an eine Mitgliedsgewerkschaft des DGB, an den Bundesvorstand des DGB oder ein Kuratoriumsmitglied der Stiftung wenden; eine direkte Bewerbung bei der Stiftung ist nicht möglich.

  • Rosa-Luxemburg Stiftung,
    Studienwerk,Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
    www.rosaluxemburgstiftung.de,
    Die Stiftung vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende, die sich für soziale Gerechtigkeit, lebendige Demokratie und Freiheit kritischen Denkens einsetzen.

  • Konrad-Adenauer-Stiftung,
    Begabtenförderung, Rathausallee12, 53757 St. Augustin,
    www.kas.de,
    Förderung überdurchschnittlich begabter Studierender.

  • Otto-Benecke-Stiftung,
    Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn,
    www.obs-ev.de,
    Förderung von AussiedlerInnen, Asylberechtigten, Kontingentflüchtlingen und BewerberInnen aus Entwicklungsländern.

  • Hanns-Seidel-Stiftung,
    Förderungswerk, Lazarettstraße 33, 80636 München,
    www.hanns-seidel-stiftung.de,
    Die Stiftung will zur Erziehung eines „AkademikerInnennachwuchses“ beitragen.

  • Heinrich-Böll-Stiftung,
    Hackesche Höfe, Rosenthaler Straße 40-41, 10178 Berlin,
    www.boell.de,
    Förderung von begabten deutschen und ausländischen Studierenden.

  • Friedrich-Naumann-Stiftung,
    Begabtenförderung, Königswinterer Straße 409, 53639 Königswinter,
    www.fnst.de,
    Förderung von besonders begabten AkademikerInnen und Studierender.

Bildungskredit

Seit dem 01.04.2001 gibt es zum ersten Mal für Studierende in Deutschland die Möglichkeit einen Bildungskredit zu bekommen. Das Bildungsministerium und die deutsche Ausgleichsbank ermöglichen Studierenden in besonderen Ausbildungssituationen damit einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 300 Euro (rund 590 DM) zu erhalten. Der Bildungskredit ist eine zusätzliche Hilfe und wird unabhängig von dem Einkommen des Antragsstellers oder der Eltern für maximal 24 Monate vergeben. Es ist auch möglich, den Bildungskredit trotz BAföG zu erhalten. Der Kredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen.
Informationen unter www.bildungskredit.de.





Bei Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld u.s.w. erhaltet ihr hier eine Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.




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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.