Diese Art ist in Europa weit verbreitet und meist auch nicht
selten. Die Larven minieren in den Blattstielen der Blätter
von Sumpfdotterblume (Caltha palustris). Die Verpuppung findet
innerhalb der Mine statt. Die Imagines fliegen im April und
Mai.
Zur Nomenklatur: die Feststellung des gültigen Namens
dieser Art stellt ein interessantes nomenklatorisches Problem
dar. In der Originalbeschreibung wird das Artepithet als
"sönderupi" geschrieben, das Sonderzeichen "ö" muss also nach
den Regeln des International Code of Zoological Nomenclature
geändert (emendiert) werden. Article 32.5.2.1. schreibt dabei
vor, dass alle "Markierungen" von Buchstaben gestrichen
werden, mit Ausnahme der deutschen Umlautpunkte: deutsche
Umlaute werden wieder in die Doppelvokalform übertragen (z. B.
ö = oe). Das "ö" in "sönderupi" wurde deshalb vielfach als
"oe" emendiert. Was dabei jedoch übersehen wurde: bei dem "ö"
in "sönderupi" handelt es sich nicht um den deutschen Umlaut
"ö", sondern um das "ö" bzw. "ø" der skandinavischen Sprachen.
Dies sind keine(!) Umlaute, sondern separate Buchstaben und
müssen deshalb durch Ausfall der "Markierungen" emendiert
werden: in diesem Fall ist also die korrekte Emendation
"sonderupi" und nicht "soenderupi". Die Emendation ist also
zwar notwendig, wurde jedoch fehlerhaft durchgeführt: nach
Article 33.2. gibt es nur zwei Kategorien von Emendationen,
nämlich gerechtfertigte (justified) und ungerechtfertigte
(unjustified). Gerechtfertigte Emendationen werden definiert
als Emendationen, die "in accordance with Article 32.5."
durchgeführt wurden. Da die Emendation von "sönderupi" zu
"soenderupi" sich jedoch offenkundig nicht an Article
32.5.2.1. hält (also nicht "in accordance" mit diesem Article
ist), muss die Emendation also als ungerechtfertigte
Emendation angesehen werden. Eine ungerechtfertigte Emendation
ist nach Article 33.2.3 ein verfügbarer Name, jedoch nicht
unter dem Originalautor (hier also Hering (1941)), sondern
unter demjenigen Autor, der die ungerechtfertigte Emendation
erstmals durchgeführt hat. Es ist mir momentan nicht bekannt,
wer erstmals "sönderupi" zu "soenderupi" geändert hat, das ist
jedoch für die weitere Interpretation auch nicht wichtig, denn
die ungerechtfertigte Emendation kann nach Article 33.2.3.1.
nur dann zum gültigen Namen einer Art werden, wenn die
ungerechtfertigte Emendation (1) weiterhin dem Originalautor
zugeordnet wird, und (2) im vorherrschenden Gebrauch
("prevailing usage") ist. Voraussetzung (1) ist unzweifelhaft
erfüllt: die falsche Schreibweise "soenderupi" wird in der
Literatur einhellig Hering (1941) zugeordnet, nicht dem (noch
nicht ermittelten) Emendator. Problematisch wird es jedoch bei
Voraussetzung (2). Hier geht es um die Frage: wie ist
"prevailing usage" definiert? Der Begriff wird im
International Code of Zoological Nomenclature an mehreren
Stellen genutzt, um die Umkehr der Priorität zu ermöglichen:
die nachträglich veränderte Schreibweise eines Originalnamens
(also eine "emendation" (Article 33.2.) oder eine "incorrect
subsequent spelling" (Article 33.3.)) kann ja von Natur aus
niemals die Priorität über den Originalnamen haben. Um also
eine nachträglich veränderte Schreibweise eines Originalnamens
zum gültigen Namen zu machen, muss die Priorität umgekehrt
werden. Das Verfahren hierzu ist in Article 23.9. ("Reversal
of precedence") geregelt und hier wird auch geklärt, was man
sich unter "prevailing usage" vorzustellen hat. Vereinfacht
ausgedrückt bedeutet "prevailing usage", dass die ältere Form
des Namens (in unserem Fall also "sönderupi" und die korrekte
Emendation "sonderupi") nach 1899 gar nicht mehr benutzt wurde
und dass im Gegenzug die jüngere Form des Namens (in unserem
Fall "soenderupi") ausreichend häufig benutzt wurde. Letzteres
ist im vorliegenden Fall zwar erfüllt, jedoch nicht die erste
Voraussetzung, da seit der Erstbeschreibung im Jahr 1941 (also
automatisch alles "nach 1899") zwar hauptsächlich die Form
"soenderupi" verwendet wurde, aber eben auch noch weiterhin
die unemendierte Form "sönderupi" und vereinzelt auch die
korrekt emendierte Form "sonderupi" genutzt wurde (z. B. bei
Askew 1965). Nach der konsequenten Anwendung der
Nomenklaturregeln ist die Schreibweise "sonderupi" also die
gültige Form des Artepithets.