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 Frühchristliche Studien

BVerwG 2 C 31.04 (OVG Lüneburg 5 LB 344/03)

03.11.2005 - 10:00 h

L. - RA Müllensiefen & Partner, Mülheim - ./. Georg-August-Universität Göttingen - Prof. Dr. Löwer, Bonn -

Der Kläger ist Professor an der beklagten Universität und gehört ihrer Theologischen Fakultät an. 1983 war ihm die Vertretung des Faches "Neues Testament" übertragen worden. Nachdem der Kläger sich in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen von wesentlichen Glaubenssätzen der evangelischen Landeskirche Niedersachsens distanziert und sich als "nicht mehr Glaubender" bezeichnet hatte, änderte die Beklagte die Fachzuweisung und beauftragte ihn, künftig das Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" in Lehre, Forschung und Weiterbildung zu vertreten. Dieses Fach ist für die Ausbildung des theologischen Nachwuchses der Evangelischen Landeskirche in Niedersachsen nicht obligatorisch. Die Vorinstanzen haben die Änderung des Lehrfaches für rechtmäßig gehalten. Im Revisionsverfahren wird zu prüfen sein, welche Grenzen bei der Änderung eines einem Universitätsprofessor übertragenen Lehrfaches im Hinblick auf die Freiheit der Wissenschaft, des Bekenntnisses und des konfessionsunabhängigen Zugangs zu öffentlichen Ämtern einzuhalten sind.


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Last updated on April 22, 2020
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