Gerd Lüdemann's Homepage
Ad Personam
Frühchristliche Studien
Auszug aus dem Schreiben ("Sofortige Vollziehung") der
Universität Göttingen an meinen Rechtsanwalt vom 7. Juni 1999, in dem
begründet wird, warum ein besonderes öffentliches Interesse daran
besteht, mich aus den Studiengängen zur Ausbildung des theologischen
Nachwuchses (einschließlich Lehramt an Gymnasium) mit allen sich
daraus ergebenden Konsequenzen zu entfernen:
"Sowohl nach Abschnitt I Artikel 1 Nr. 1 der Verfassung der
Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirchen Deutschlands vom
08.07.1948 ... als auch nach der Präambel der Grundordnung der
Evangelischen Kirchen Deutschlands vom 13.07.1948 ... ist 'Grundlage
der Evangelischen Kirche in Deutschland das Evangelium von Jesus
Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift Alten und Neuen
Testaments gegeben ist.' Hierzu gehören u.a. die Gottessohnschaft
Jesu, die Auferstehung Jesu, die Wiederkunft Jesu zum Gericht und die
Auffassung der Bibel als Wort Gottes. Von alledem hat sich Ihr Mandant
in aller Öffentlichkeit entschieden losgesagt. Es muss davon
ausgegangen werden, dass ihr Mandant auch entsprechend seiner dem
Bekenntnis der Kirche entgegenstehenden Erkenntnisse lehren und prüfen
und damit die Studierenden der Theologie gesetzeswidrig ausbilden
würde. Zudem können die Studierenden der Theologie kein Interesse an
einer den kirchlichen Dogmen entgegenstehenden Lehre haben. Und was
soll ein Student auf die Frage des Prüfers Lüdemann antworten, ob
Jesus auferstanden ist? Es liegt nicht im öffentlichen Interesse, dass
die künftigen Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Religionslehrerinnen und
Religionslehrer von einem Professor unterrichtet werden, der gar nicht
mehr an das glaubt, was als Bekenntnis der Kirchen an die Christen
weitergegeben werden soll. Damit ist ihr Mandant als
Theologieprofessor untragbar."
Siehe auch: