Gerd Lüdemann's Homepage
Ad Personam
Frühchristliche Studien
Der Rechtsstreit zwischen der Universität Göttingen und ihrem
Theologieprofessor Gerd Lüdemann geht in die nächste Runde. Das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ließ jetzt
die Berufung gegen ein Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts zu,
das eine Versetzung Lüdemanns für zulässig erklärt hatte. Der Theologe
hatte sich vor einigen Jahren in Büchern und Interviews öffentlich von
zentralen Glaubensinhalten des Christentums losgesagt. Daraufhin wies
die Universität auf Betreiben der evangelischen Kirche Lüdemann ein
außertheologisches Fach zu und strich ihm eine Assistentenstelle. Das
OVG will jetzt prüfen, ob die Zuweisung unter dem Gesichtspunkt der
Wissenschaftsfreiheit rechtmäßig ist.
Matthias Heinzel, Göttinger Tageblatt vom 24. Oktober 2003
Beschluss OVG vom 15.10.2003
Entscheidung des OVG Lüneburg vom 08.06.2004: Veränderung des Aufgabenbereichs eines Professors der Theologie an der Georg-August-Universität Göttingen