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Frühchristliche Studien
vom 3. November 2005
Ein höchstes deutsches Gericht hat festgelegt:
a) Theologie ist keine Wissenschaft und letztlich ein Fremdkörper
an der Universität.
b) Theologieprofessoren sind als Teil der Kirche an das Bekenntnis
gebunden.
c) Die Universität ist zum Eingreifen verpflichtet, wenn ein
Theologieprofessor den Eignungsanforderungen der Kirche nicht mehr
entspricht.
Man vgl. den Gedankengang im zweiten Teil der Presseerklärung
(Fettdruck und Großschreibung in Klammern von mir):
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Universität
bestätigt. Die theologische Fakultät der Universität Göttingen ist
eine konfessionsgebundene (ALSO KEINE WISSENSCHAFTLICHE)
Einrichtung, sie dient der Ausbildung des theologischen Nachwuchses
der evangelischen Kirche wie auch der Vertiefung und Übermittlung
von Glaubenssätzen (THEOLOGIEPROFESSOREN WERDEN ZU PASTOREN, DIE
KANZEL ERSETZT DAS KATHEDER). Die an ihr tätigen Hochschullehrer üben
damit ein konfessionsgebundenes (ALSO KEIN FREIES) Amt aus.
Dafür ist nur geeignet, wer ein entsprechendes Bekenntnis hat
(GLAUBEN GEHT VOR WISSENSCHAFT). Die Universität ist berechtigt
und in Evidenzfällen sogar verpflichtet, ihren Lehrbetrieb so zu
organisieren, dass dieser den kirchlichen Eignungsanforderungen
genügt. (DIE UNI MUSS SICH DER KIRCHE BEUGEN.)
Ich bedaure zutiefst, dass fortan an evangelische Fakultäten eine
ähnliche Nihil-Obstat-Praxis wie an römisch-katholischen Fakultäten
gilt.
Gerd Lüdemann, Göttingen, den 4. November 2005.