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Zur Person
Frühchristliche Studien
03.11.2005 - 10:00 h
L. - RA Müllensiefen & Partner, Mülheim - ./.
Georg-August-Universität Göttingen - Prof. Dr. Löwer, Bonn -
Der Kläger ist Professor an der beklagten Universität und gehört
ihrer Theologischen Fakultät an. 1983 war ihm die Vertretung des
Faches "Neues Testament" übertragen worden. Nachdem der
Kläger sich in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen von
wesentlichen Glaubenssätzen der evangelischen Landeskirche
Niedersachsens distanziert und sich als "nicht mehr
Glaubender" bezeichnet hatte, änderte die Beklagte die
Fachzuweisung und beauftragte ihn, künftig das Fach "Geschichte
und Literatur des frühen Christentums" in Lehre, Forschung und
Weiterbildung zu vertreten. Dieses Fach ist für die Ausbildung des
theologischen Nachwuchses der Evangelischen Landeskirche in
Niedersachsen nicht obligatorisch. Die Vorinstanzen haben die Änderung
des Lehrfaches für rechtmäßig gehalten. Im Revisionsverfahren wird zu
prüfen sein, welche Grenzen bei der Änderung eines einem
Universitätsprofessor übertragenen Lehrfaches im Hinblick auf die
Freiheit der Wissenschaft, des Bekenntnisses und des
konfessionsunabhängigen Zugangs zu öffentlichen Ämtern einzuhalten
sind.