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 Veröffentlichungen 1999

Stellungsnahme (10.02.1999)

Erklärung des Dekans zur Entscheidung hinsichtlich der künftigen akademischen Stellung von Prof. Dr. Gerd Lüdemann

Am 17.12.1998 hat der Präsident der Georg-August-Universität Göttingen, Prof. Dr. Horst Kern, in dieser Angelegenheit eine Entscheidung getroffen, die am 4.2.1999 von dem niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kunst, Thomas Oppermann, nach Anhörung des Präsidenten, des Dekans und der Vertreter der nieders. Konföderation der evangelischen Kirchen und unter deren Zustimmung bis aus weiteres in Kraft gesetzt wurde. Demnach wird mit sofortiger Wirkung Prof. Dr. Gerd Lüdemann zur Vertretung des Fachs Geschichte und Literatur des Frühen Christentums verpflichtet. Zwar bleibt Herr Lüdemann der Theologischen Fakultät zugeordnet, jedoch hat dies für seinen Status weitreichende Konsequenzen:

  1. Die Umwidmung seines bisher vertretenen Faches Neues Testament ist verbunden mit der Ausgliederung aus den Vereinigten Theologischen Seminaren und der Zuweisung zum Institut für Spezialforschungen.

  2. Seine Tätigkeit ist künftig ausdrücklich zu kennzeichnen mit dem Zusatz außerhalb der Studiengänge zur Ausbildung des theologischen Nachwuchses (einschließlich des Faches Religionspädagogik).

    Der Dekan der Theologischen Fakultät erklärt zu der getroffenen Entscheidung folgendes:

    1. Eine Entscheidung war nötig geworden nicht wegen einzelner kritischer äußerungen von Herrn Lüdemann, sondern weil er der evangelischen Theologie die Wissenschaftlichkeit abgesprochen und darum auch seine Aufgabe nicht mehr in der Ausbildung des theologischen Nachwuchses gesehen hat.

    2. Herr Lüdemann war nicht bereit, für sich die naheliegende Konsequenz zu ziehen, die Evangelisch-theologische Fakultät zu verlassen, obwohl er deren Sinn und Aufgabe nicht mehr anerkennt und vertritt. Daraufhin haben die Professoren unserer Fakultät ihrerseits mehrfach, zuletzt am 12.12.1998 festgestellt, daß Herr Lüdemann mit seinen öffentlichen Erklärungen den Raum der Fakultät faktisch verlassen hat.

    3. Das Ministerium in Hannover hat sich diese Feststellung im Kern zu eigen gemacht, indem es schon im Sommer 1998 einen Ersatz geschaffen und einen Lehrstuhl für Neues Testament eingerichtet hat. Der Zweck dieser Maßnahme ist, daß auf diesem Lehrstuhl die staatskirchenrechtlich geregelten Aufgaben wahrgenommen werden, die Herr Lüdemann nicht mehr erfüllt.

    4. Der Göttinger Universitätspräsident hat seine genannte Entscheidung gefällt und der Minister hat sie bestätigt, nachdem sich die Philosophische Fakultät nicht bereitgefunden hatte, Herrn Lüdemann aufzunehmen, und andere Lösungen rechtlich bedenklich und praktisch schwer durchführbar erschienen.

    5. Die theologische Fakultät ist in dieser Sache kein Entscheidungsgremium. Der Präsident hat sich aber vor seiner Entscheidung durch das Professorium beraten lassen, und der Fakultätsrat hat am 14.12.1998 signalisiert, daß er unter den gegebenen Umständen die Entscheidung des Präsidenten anzuerkennen bereit ist.

    6. Die Fakultät hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die Freiheitsrechte von Herrn Lüdemann zu beschneiden. Es ging ihr vielmehr um die schwierige Frage, zu deren Lösung Herr Lüdemann nicht von sich aus behilflich war: Wie läßt sich für einen nicht absetzbaren professoralen Beamten, der die Grundlagen der Institution, der er angehört und verpflichtet ist, bestreitet, ein Platz an der Universität ausmachen?

    7. Die Entscheidung stellt in dieser schwierigen Situation eine Notlösung dar, wie der Fakultätsrat am 14.12.1998 festgestellt hat. Diese Notlösung ist allen Beteiligten beschwerlich. Diese Notlösung kann von der Theologischen Fakultät nur deshalb akzeptiert werden, weil damit Herrn Lüdemanns Tätigkeit auf einen Bereich "außerhalb der Studiengänge zur Ausbildung des theologischen Nachwuchses" eingegrenzt ist. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind in den Einzelheiten noch zu fixieren.

    8. Nach dem allen ist die Entscheidung nicht als Präzedenzfall anzusehen, der den Status der Evangelisch-theologischen Fakultät verändert. Das wird auch dadurch unterstrichen, daß die gefundene Notlösung spätestens zu dem Zeitpunkt erlöschen wird, an dem Herr Lüdemann aus seiner Professur ausscheidet.

    9. Ich hoffe, daß die Notlösung dazu beiträgt, daß nach den allzu spektakulären Vorgängen der letzten Monate in dieser Angelegenheit unsere Fakultät sich nunmehr wieder ungestört auf ihre wissenschaftliche Aufgabe konzentrieren kann. Wir sind dankbar, daß dabei namentlich die Wahrnehmung der theologischen Lehre im Neuen Testament durch zwei volle C 4-Stellen sichergestellt ist.

(Professor Dr. E. Busch)
Dekan


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Letzte Aktualisierung am 22. April 2020
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