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Aktuelle Interviews und Presseberichte
Veröffentlichungen 1999
Erklärung des Dekans zur Entscheidung hinsichtlich der künftigen akademischen Stellung von Prof. Dr. Gerd Lüdemann
Am 17.12.1998 hat der Präsident der Georg-August-Universität
Göttingen, Prof. Dr. Horst Kern, in dieser Angelegenheit eine
Entscheidung getroffen, die am 4.2.1999 von dem niedersächsischen
Minister für Wissenschaft und Kunst, Thomas Oppermann, nach Anhörung
des Präsidenten, des Dekans und der Vertreter der nieders.
Konföderation der evangelischen Kirchen und unter deren Zustimmung bis
aus weiteres in Kraft gesetzt wurde. Demnach wird mit sofortiger
Wirkung Prof. Dr. Gerd Lüdemann zur Vertretung des Fachs Geschichte
und Literatur des Frühen Christentums verpflichtet. Zwar bleibt
Herr Lüdemann der Theologischen Fakultät zugeordnet, jedoch hat dies
für seinen Status weitreichende Konsequenzen:
Die Umwidmung seines bisher vertretenen Faches Neues Testament
ist verbunden mit der Ausgliederung aus den Vereinigten
Theologischen Seminaren und der Zuweisung zum Institut für
Spezialforschungen.
Seine Tätigkeit ist künftig ausdrücklich zu kennzeichnen mit
dem Zusatz außerhalb der Studiengänge zur Ausbildung des
theologischen Nachwuchses (einschließlich des Faches
Religionspädagogik) .
Der Dekan der Theologischen Fakultät erklärt zu der getroffenen
Entscheidung folgendes:
Eine Entscheidung war nötig geworden nicht wegen einzelner
kritischer äußerungen von Herrn Lüdemann, sondern weil er der
evangelischen Theologie die Wissenschaftlichkeit abgesprochen und
darum auch seine Aufgabe nicht mehr in der Ausbildung des
theologischen Nachwuchses gesehen hat.
Herr Lüdemann war nicht bereit, für sich die naheliegende
Konsequenz zu ziehen, die Evangelisch-theologische Fakultät zu
verlassen, obwohl er deren Sinn und Aufgabe nicht mehr anerkennt und
vertritt. Daraufhin haben die Professoren unserer Fakultät ihrerseits
mehrfach, zuletzt am 12.12.1998 festgestellt, daß Herr Lüdemann mit
seinen öffentlichen Erklärungen den Raum der Fakultät faktisch
verlassen hat.
Das Ministerium in Hannover hat sich diese Feststellung im Kern
zu eigen gemacht, indem es schon im Sommer 1998 einen Ersatz
geschaffen und einen Lehrstuhl für Neues Testament eingerichtet hat.
Der Zweck dieser Maßnahme ist, daß auf diesem Lehrstuhl die
staatskirchenrechtlich geregelten Aufgaben wahrgenommen werden, die
Herr Lüdemann nicht mehr erfüllt.
Der Göttinger Universitätspräsident hat seine genannte
Entscheidung gefällt und der Minister hat sie bestätigt, nachdem sich
die Philosophische Fakultät nicht bereitgefunden hatte, Herrn Lüdemann
aufzunehmen, und andere Lösungen rechtlich bedenklich und praktisch
schwer durchführbar erschienen.
Die theologische Fakultät ist in dieser Sache kein
Entscheidungsgremium. Der Präsident hat sich aber vor seiner
Entscheidung durch das Professorium beraten lassen, und der
Fakultätsrat hat am 14.12.1998 signalisiert, daß er unter den
gegebenen Umständen die Entscheidung des Präsidenten anzuerkennen
bereit ist.
Die Fakultät hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die
Freiheitsrechte von Herrn Lüdemann zu beschneiden. Es ging ihr
vielmehr um die schwierige Frage, zu deren Lösung Herr Lüdemann nicht
von sich aus behilflich war: Wie läßt sich für einen nicht absetzbaren
professoralen Beamten, der die Grundlagen der Institution, der er
angehört und verpflichtet ist, bestreitet, ein Platz an der
Universität ausmachen?
Die Entscheidung stellt in dieser schwierigen Situation eine
Notlösung dar, wie der Fakultätsrat am 14.12.1998 festgestellt
hat. Diese Notlösung ist allen Beteiligten beschwerlich. Diese
Notlösung kann von der Theologischen Fakultät nur deshalb akzeptiert
werden, weil damit Herrn Lüdemanns Tätigkeit auf einen Bereich
"außerhalb der Studiengänge zur Ausbildung des theologischen
Nachwuchses" eingegrenzt ist. Die Konsequenzen, die sich daraus
ergeben, sind in den Einzelheiten noch zu fixieren.
Nach dem allen ist die Entscheidung nicht als Präzedenzfall
anzusehen, der den Status der Evangelisch-theologischen Fakultät
verändert. Das wird auch dadurch unterstrichen, daß die gefundene
Notlösung spätestens zu dem Zeitpunkt erlöschen wird, an dem Herr
Lüdemann aus seiner Professur ausscheidet.
Ich hoffe, daß die Notlösung dazu beiträgt, daß nach den allzu
spektakulären Vorgängen der letzten Monate in dieser Angelegenheit
unsere Fakultät sich nunmehr wieder ungestört auf ihre
wissenschaftliche Aufgabe konzentrieren kann. Wir sind dankbar, daß
dabei namentlich die Wahrnehmung der theologischen Lehre im Neuen
Testament durch zwei volle C 4-Stellen sichergestellt ist.
(Professor Dr. E. Busch)
Dekan
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Letzte Aktualisierung am 22. April 2020
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