Nr.42 - 28.04.1999 / 4.Jahrgang

Hochschulpolitisches Informationsblatt der Juso-Hochschulgruppe


GEZ-Befreiung:
Niederlage für den NDR

Berufung gegen Göttinger Urteil abgelehnt * Neu: Fragebögen

Im Streit um die Rundfunkgebühren- Befreiung hat der NDR eine bittere Niederlage erlitten. Das schon im Dezember ergangene Göttinger Urteil ist endlich rechtskräftig geworden. Somit steht jetzt auch den Studierenden, die von ihren Eltern finanziell unterstützt werden, der Weg zur Befreiung wieder offen.
Im Januar hatte der NDR gegen das erwähnte Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Das OVG Lüneburg wiederum hat diese nun abgelehnt. Offensichtlich unbegründet waren die Argumente des NDR, eindeutig durch keinerlei rechtliche Grundlage gedeckt die restriktive Befreiungspraxis gegenüber Studierenden. Beinahe schon zynisch liest sich die Begründung des Gerichts, in der die Vorgehensweise der Rundfunkanstalt als völlig haltlos gebrandmarkt wird. Die nahezu pauschale Verweigerung der Rundfunkgebühren-Befreiung für Studierende, die in den vergangenen zwei Jahren nahezu alle Göttinger Studis betraf, war rechtlich unbegründet. Verschärft hatte sich die Situation noch dadurch, daß die Telekom im letzten Sommer den Telefon-Sozialanschluß an die Gebühren-Befreiung gekoppelt hatte. Der verbilligte Anschluß (statt 24,60 DM nur 9 DM) wird seitdem nur noch mit vorliegender GEZ-Befreiung gewährt.

Keinerlei rechtliche Grundlage

Bislang ist noch unklar, ob der NDR auf die bisherige Begründung bei Studi-Anträgen tatsächlich verzichten wird. Es kann durchaus sein, daß auch zukünftig Anträge abgelehnt werden mit Hinweis auf die Unterhaltspflicht der Eltern. In diesem Fall sollte man unbedingt Widerspruch einlegen und nach Ablehnung desselben vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das Ganze ist ein völlig gefahrloser, sicherer Weg zur Befreiung, und ein finanzielles Risiko besteht auch nicht.

Der NDR hat allerdings auf sehr unangenehme Art zügig auf das Göttinger Urteil reagiert. Da ihm die bisherige Weise, Studis die Befreiung zu verweigern, nun verwehrt ist, hat er keine Zeit verloren, neue Barrieren aufzubauen. Neuerdings muß man bei der Antragsstellung im Sozialamt einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen - ansonsten bekommt man ihn vom NDR postalisch zugesandt.
Dieser Fragebogen wirft eine geballte Reihe von neuen Problemen auf. Der NDR erfragt unverschämt genau, wofür ihr euer Geld ausgebt - unter anderem sollen Aufwendungen für Internet, Telefon, Studienmaterial etc. angegeben werden. Selbstverständlich gibt es für derartige intime Befragungen keinerlei gesetzliche Grundlagen: In der Befreiungsverordnung wird allein auf das Monatseinkommen und die Miethöhe Bezug genommen.

Fragebogen nicht vollständig ausfüllen

Füllt man den Fragebogen korrekt und vollständig aus, gerät man in Gefahr, mit dem verbleibenden Betrag für die Lebenshaltungskosten unter den Sozialhilfesatz von zur Zeit 540 DM zu rutschen (alle Aufwendungen für Studium, Kfz, Telefon usw. werden nämlich vom Monatseinkommen abgezogen). Dann wird der Antrag aus diesem Grund abgelehnt - mit der Begründung, daß von einem derart geringen Betrag kein Mensch leben könne.
Wir raten euch deswegen, auf dem Fragebogen nur die gesetzlich geforderten Angaben zu machen. Wird der Antrag dann aufgrund unvollständiger Angaben abgelehnt, muß man eben wie bisher ins Widerspruchsverfahren gehen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Mustertexte dafür werden in diesen Tagen auf unserer Internetseite abrufbar sein. Die unsägliche, unendliche Geschichte um die Rundfunkgebühren-Befreiung geht also weiter. Einschüchtern lassen sollte man sich aber davon auf keinen Fall.

Editorial

GEZ, der Krieg im Balkan und der Abgang von ‘uns’ Oskar: Eigentlich nur Themen, die keinerlei Grund zu Optimismus, Zuversicht und Freude bieten.
Als Ausgleich quasi gibt es in dieser rotation zudem einen Bericht über ein Einschreibegebühren-Urteil aus Hannover, das im Streit um die 100 DM uns Studierenden recht gut gefallen wird.
Über die Neuregelung der 630-DM-Jobs wird derzeit viel diskutiert. Auf Seite 2 skizzieren wir die Folgen der Neuregelung für jobbende StudentInnen.
Natürlich darf der proletarische Siebeck nicht fehlen. Auf Seite 4 gibt es die gewohnten kulinarischen Genüsse, wie immer politisch gesalzen.

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