Neues Urteil!
Der Boykott und die Gerichte
Nachdem in fast allen Städten Niedersachsens der Boykott gescheitert ist, hat inzwischen die Landesregierung einen zweistelligen Millionenbetrag überwiesen bekommen. Allein das Geld der Studierenden aus Hannover fehlt dem Land, weil das Boykottquorum in Hannover erreicht wurde. Auf der Vollversammlung am 20.04 wurde beschlossen, das Treuhandkonto aufzulösen und das Geld an die einzelnen Studierenden zurückzuüberweisen. Es liegt nun in der Entscheidung jeder und jedes Einzelnen, ob er/sie die 100 DM der Uni überweist oder schlicht behält. Eine Überweisung an die Uni ist nach einem langersehnten Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover noch unsinniger geworden. Das Gericht gab am 21.04.99 dem Eilantrag eines Studis statt: BoykotteurInnen darf weder die Zwangseintreibung noch die Zwangsexmatrikulation angedroht werden. Schon am 18. März hatte das Gericht entschieden, daß eine Exmatrikulation aufgrund nichtgezahlter Gebühren rechtswidrig ist. Wissenschaftsminister Oppermann wies sofort nach Bekanntgabe des neuen Urteils die Uni Hannover an, keine Immatrikulationsbescheinigungen auszustellen und in nächster Instanz, also vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, Beschwerde zu beantragen.
Exmatrikulation nicht möglich!
Das Urteil hat nach Auffassung der Hannoveraner AStA-Rechtsanwältin Müller-Matysiak auch Bedeutung für andere niedersächsische Hochschulen. So dürfe beispielsweise die Uni Göttingen die 100 DM nicht zwangseintreiben, weil sie auf die Bezahlung nur durch Aushang aufmerksam gemacht habe. Außerdem gilt: keiner Studentin und keinem Studenten darf wegen der Nichtzahlung des ‘Verwaltungskostenbeitrages’ die Rückmeldung versagt werden. Dies, weil bislang keine Immatrikulationsordnung geändert wurde.
Nicht auszuschließen ist die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Universität geltend zu machen, wenn sie die Rückmeldung verweigert.
Nun muß abgewartet werden, ob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Beschwerde stattgeben wird oder nicht. Wenn dem nicht so sein sollte, müßte die Uni Hannover die Studienbescheinigungen sofort ausstellen, andernfalls verhandelt das Gericht den Fall von neuem.
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Betrifft: 630-DM-Jobs
Was ist neu für Studis, was bleibt wie es ist?
Viel Wirbel gab es in letzter Zeit um die Neuregelung der 630-Mark-Jobs. Mit ihr soll die Zahl der sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse, die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen war und die Sozialkassen immer mehr belastet hatte, wirksam eingedämmt werden. Für die in derartigen Jobs Beschäftigten bringt dies einige unangenehme Änderungen mit sich. Studis sind davon normalerweise eher kaum betroffen - auf ihre spezielle Situation soll im folgenden eingegangen werden.
Nur ein Job - kein Problem
Bei Studierenden, die nur einen 630-Mark-Job innehaben, ändert sich nichts - die Beschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei. Neu dabei ist, daß der/die ArbeitgerberIn für sie statt der bisherigen Pauschalversteuerung neuerdings Sozialbeiträge bezahlt. Der/die jobbende Studi kann allerdings freiwillig Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 7,5% des Arbeitsentgelts entrichten und sich damit den vollen Versicherungsschutz erwerben. Ob dies für euch sinnvoll sein kann, klärt ihr am besten mit eurer Versicherungsanstalt.
Unangenehmer ist die Neuregelung für Leute, die mehr als einem 630-Mark-Job nachgehen oder zusätzlich einer Arbeit, die über der 630 DM-Grenze liegt. Zukünftig wird das Engelt aller Beschäftigungen zusammengerechnet. Werden dabei insgesamt mehr als 630 DM verdient, so sind alle Jobs versicherungspflichtig. Weiterhin gilt aber die Ausnahmeregelung für Studis, daß sie unabhängig vom Arbeitsentgelt versicherungsfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten - sie müssen dann nur Rentenversicherungsbeiträge entrichten.
Problem: Scheinselbständigkeit
Seit Januar diesen Jahres gibt es auch ein neues Gesetz zur Bekämpfung der "Scheinselbständigkeit". Davon betroffen sind alle Studis, die bislang auf Basis eines Honorarvertrags beschäftigt waren.
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Aufgrund von vier Kriterien wird nun geprüft, ob es sich tatsächlich um selbständige ArbeitnehmerInnen handelt oder eben nur um "Scheinselbständige". Bei so gut wie allen Studi-Jobs handelt es sich nicht um wirkliche Selbständigkeit. Dies hat zur Folge, daß die meisten dieser Beschäftigungsverhältnisse in normale sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt werden müssen.
Risiko trägt ArbeitgeberIn
Ist der/die Arbeitgeberin aber willens, die Jobs auf Honorarbasis weiterzuführen, so trägt er das alleinige Risiko dafür. In diesem Fall könnt ihr wie bisher mit einem Honorarvertrag beschäftigt bleiben. Fliegt die Scheinselbständigkeit bei einer Kassenprüfung im Betrieb auf, muß der/die ArbeitgeberIn alle Sozialversicherungsbeiträge (auch die, welche ihr normalerweise zahlen müßtet!) in Höhe von ca. 40% des Bruttoarbeitslohns nachzahlen. Aus diesem Grund werden wohl nur noch wenige ArbeitgeberInnen bereit sein, Studis auf Honorarbasis weiterzubeschäftigen.
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