Weitere finanzielle Vergünstigungen für Studierende!

Rundfunkgebührenbefreiung

Alle, die ein Fernseh- oder Rundfunkgerät besitzen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dieses der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mitzuteilen. Unter bestimmten Vorraussetzungen können Studierende allerdings von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Von den Gebühren kann jeder befreit werden, der eine bestimmte Einkommensgrenze, die derzeit bei etwa 820 DM + Kaltmiete liegt, nicht überschreitet. Gleichzeitig muss aber eine Mindesteinkommen in Höhe des Sozialhilfesatzes (liegt ca. bei 550 DM) + die Kaltmiete vorliegen. Wer sich einmal von der Gebühr befreien konnte, ist aber noch nicht auf der sicheren Seite, denn die Befreiung gilt nur für eine bestimmte Frist. Mit einem kleinen unauffälligen Papier wird rund drei Monate vor Ablauf der Frist auf die bald zu zahlende Rundfunkgebühr hingewiesen. Spätestens dann müsst Ihr wieder eine Befreiung beantragen, um zu verhindern, dass es wieder zur Zahlungspflicht kommt. Wichtig ist, dass die Befreiung immer erst ab Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats wirksam wird. Beachten solltet Ihr auch, dass, wenn ihr angebt, schon seit einigen Monaten ein Radio oder Fernseher zu besitzen, für den zurückliegenden Zeitraum zahlen müsst!
Folgende Unterlagen müssen bei der Antragsstellung dem Sozialamt vorgelegt werden: Einkommensnachweis (Lohn- und Gehaltsbescheinigung, ggf. formlose Bescheinigung über Unterhaltszahlungen der Eltern, BAföG-Bescheid etc.), Mietvertrag soweit vorhanden, oder eine Mietbescheinigung der VermieterIn.
Übrigens: Befreiungsformulare gibt es auch im AStA-Sozialreferat.

Was könnt Ihr bei einer Ablehnung des Antrags machen?

Grundsätzlich solltet Ihr gegen einen Ablehnungsbescheid unbedingt Widerspruch einlegen. Das könnt Ihr erst mal völlig formlos machen, später müsst Ihr aber einen begründeten Widerspruch beim NDR einreichen. Vorgefertigte Formulare gibt`s im hier und im AStA.

Weitere Informationen gibt's hier.

Sozialanschluss

Einen Sozialanschluss bekommen die Studierenden, die BAföG bekommen oder sich von der Rundfunkgebühr befreit haben. Antragsformulare hierfür können unter der Telefonnummer 0800 3301000 angefordert werden. Sie werden von der Telekom zugeschickt, man kann sie aber auch in jedem Telekom-Shop bekommen.
Geändert hat sich aber, dass nicht mehr wie üblich die Grundgebühr gesenkt wird, sondern ein Freibetrag zwischen 14-19 DM pro Monat gewährt wird. Es muss also immer noch die Grundgebühr voll bezahlt werden!
Grund hierfür ist, dass vielfach die Grundgebühr von dann nur noch 9 DM gezahlt wurde, aber die Personen mit anderen Anbietern telefonierten, und so ein Nachteil für die Telekom entstand. Die Telekom ist übrigens der einzige Anbieter, der diesen Sozialanschluss vergibt.

Stadtbusse

Die Stadtwerke Göttingen bieten Monatskarten für Studierende an. Informationen und Verkauf: Stadtwerke Göttingen AG, Weender Straße 89 (Gothauer-Haus), Tel.: 0551-301444

Buchbeihilfe

Der Sozialdienst des Studentenwerks bietet eine Buchbeihilfe an. Antragsberechtigt sind alle Studierende, die an unserer Universität ihre Semesterbeiträge bezahlt haben und bedürftig sind. Als bedürftig gelten alle Studierende, die ihr Studium aus öffentlichen Mitteln finanzieren - zum Beispiel BAföG-Empfänger. Die einmalige Buchbeihilfe hilft den Studierenden, die benötigte Fachliteratur zu bezahlen. Der Sozialdienst übernimmt 50% der Rechnungsbeträge, maximal 250 DM. Die Summe der Bücher muss sich auf mindestens 200 DM belaufen. Hier könnt Ihr Euren Antrag einreichen: Sozialdienst des Studentenwerks, Zentralmensa, Ebene 1, hinter dem Info-Schalter.

Weitere Informationen gibt's hier.





Bei Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld u.s.w. erhaltet ihr hier eine Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.




Zurück zur Übersicht

Diese Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.