Weitere
finanzielle Vergünstigungen für Studierende!
Rundfunkgebührenbefreiung
Alle,
die ein Fernseh- oder Rundfunkgerät besitzen, sind grundsätzlich
dazu verpflichtet, dieses der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
mitzuteilen. Unter bestimmten Vorraussetzungen können Studierende
allerdings von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden.
Von den Gebühren kann jeder befreit werden, der eine bestimmte
Einkommensgrenze, die derzeit bei etwa 820 DM + Kaltmiete liegt,
nicht überschreitet. Gleichzeitig muss aber eine Mindesteinkommen
in Höhe des Sozialhilfesatzes (liegt ca. bei 550 DM) + die
Kaltmiete vorliegen. Wer sich einmal von der Gebühr befreien
konnte, ist aber noch nicht auf der sicheren Seite, denn die
Befreiung gilt nur für eine bestimmte Frist. Mit einem kleinen
unauffälligen Papier wird rund drei Monate vor Ablauf der Frist
auf die bald zu zahlende Rundfunkgebühr hingewiesen. Spätestens
dann müsst Ihr wieder eine Befreiung beantragen, um zu
verhindern, dass es wieder zur Zahlungspflicht kommt. Wichtig ist,
dass die Befreiung immer erst ab Beginn des auf die
Antragsstellung folgenden Monats wirksam wird. Beachten solltet
Ihr auch, dass, wenn ihr angebt, schon seit einigen Monaten ein
Radio oder Fernseher zu besitzen, für den zurückliegenden
Zeitraum zahlen müsst!
Folgende Unterlagen müssen bei der Antragsstellung dem Sozialamt
vorgelegt werden: Einkommensnachweis (Lohn- und
Gehaltsbescheinigung, ggf. formlose Bescheinigung über
Unterhaltszahlungen der Eltern, BAföG-Bescheid etc.), Mietvertrag
soweit vorhanden, oder eine Mietbescheinigung der VermieterIn.
Übrigens: Befreiungsformulare gibt es auch im AStA-Sozialreferat.
Was
könnt Ihr bei einer Ablehnung des Antrags machen?
Grundsätzlich
solltet Ihr gegen einen Ablehnungsbescheid unbedingt Widerspruch
einlegen. Das könnt Ihr erst mal völlig formlos machen,
später müsst Ihr aber einen begründeten Widerspruch beim NDR
einreichen. Vorgefertigte Formulare gibt`s im hier und im AStA.
Weitere Informationen gibt's hier.
Sozialanschluss
Einen
Sozialanschluss bekommen die Studierenden, die BAföG bekommen
oder sich von der Rundfunkgebühr befreit haben. Antragsformulare
hierfür können unter der Telefonnummer 0800 3301000 angefordert
werden. Sie werden von der Telekom zugeschickt, man kann sie aber
auch in jedem Telekom-Shop bekommen.
Geändert hat sich aber, dass nicht mehr wie üblich die
Grundgebühr gesenkt wird, sondern ein Freibetrag zwischen 14-19
DM pro Monat gewährt wird. Es muss also immer noch die
Grundgebühr voll bezahlt werden!
Grund hierfür ist, dass vielfach die Grundgebühr von dann nur
noch 9 DM gezahlt wurde, aber die Personen mit anderen Anbietern
telefonierten, und so ein Nachteil für die Telekom entstand. Die
Telekom ist übrigens der einzige Anbieter, der diesen
Sozialanschluss vergibt.
Stadtbusse
Die
Stadtwerke Göttingen bieten Monatskarten für Studierende an.
Informationen und Verkauf: Stadtwerke Göttingen AG, Weender
Straße 89 (Gothauer-Haus), Tel.: 0551-301444
Buchbeihilfe
Der
Sozialdienst des Studentenwerks bietet eine Buchbeihilfe an.
Antragsberechtigt sind alle Studierende, die an unserer
Universität ihre Semesterbeiträge bezahlt haben und bedürftig
sind. Als bedürftig gelten alle Studierende, die ihr Studium aus
öffentlichen Mitteln finanzieren - zum Beispiel
BAföG-Empfänger. Die einmalige Buchbeihilfe hilft den
Studierenden, die benötigte Fachliteratur zu bezahlen. Der
Sozialdienst übernimmt 50% der Rechnungsbeträge, maximal 250 DM.
Die Summe der Bücher muss sich auf mindestens 200 DM belaufen.
Hier könnt Ihr Euren Antrag einreichen: Sozialdienst des
Studentenwerks, Zentralmensa, Ebene 1, hinter dem Info-Schalter.
Weitere Informationen gibt's hier.
Bei
Fragen zum BAföG, Jobben, GEZ-Befreiung, Studieren mit Kind, Wohngeld
u.s.w. erhaltet ihr hier eine
Beratung per E-Mail (Marianne, AStA-Sozialreferentin). Unsere
SozialberaterInnen stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Seite wurde zuletzt geändert am 5. November 2001.
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