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Studien- und Prüfungsbedingungen
Wissenschaftsgeschichte
als Nebenfach im Magister-
und Promotionsstudiengang |
Fakultät |
Philosophische Fakultät |
Studienabschluss |
Magister Artium/ Magistra
Artium, Promotion |
Regelstudienzeit |
9 Semester einschl. Prüfung
8 Semester (Mindeststudienzeit) |
Voraussetzungen |
Allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife |
Inhalte |
Wissenschaftsgeschichte
hat die Aufgabe, die Entstehung und Entwicklung der Wissenschaften im Kontext
ihrer geistigen und geschichtlichen Voraussetzungen sowie ihrer technisch-
industriellen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen. Ihre
Methode ist die einer hermeneutischen Wissenschaft, in der Geschichtsquellen
erschlossen, analysiert und interpretiert werden. Um zu einem umfassenden
Verständnis von Wissenschaften und ihrer Rolle in Kultur und Gesellschaft
beitragen zu können, bedient sie sich ferner auch Methoden der Wissenschaftstheorie
und Wissenschaftssoziologie sowie der Sozial- und Institutionengeschichte.Die
Wissenschaftsgeschichte sucht zwischen den Kulturen der naturwissenschaftlich-
technischen und der geisteswissenschaftlichen Intelligenz sowie zwischen
den Disziplinen zu vermitteln. Innerhalb der streng nach Wissensgebieten
geschiedenen Hochschulausbildung kommt ihr dabei eine orientierende und
integrierende Funktion zu. |
Gliederung |
Das Magisterstudium gliedert
sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung
abschließt, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit
einer Abschlussprüfung endet. |
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Das Magisterstudium besteht
entweder aus zwei Hauptfächern oder aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern.
Das Fach Wissenschaftsgeschichte
kann im Magisterstudiengang der Philosophischen oder der Sozialwissenschaftlichen
Fakultät nur als Nebenfach gewählt werden.
Die Prüfungsordnungen
schreiben vor, welche Fächer miteinander kombiniert werden müssen
oder können bzw. welche Kombinationen ausgeschlossen sind (s. weitere
Informationsblätter der Zentralen Studienberatung). |
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Kleines Latinum oder gründliche
Sprachkenntnisse z.B. in Arabisch, Chinesisch, Indisch, Italienisch, Spanisch
oder Russisch (nicht aber Englisch oder Französisch) mit entsprechenden
Nachweisen auf Antrag |
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Grundstudium |
Bei der Meldung zur Zwischenprüfung
sind nachzuweisen:
- Erfolgreiche Teilnahme
an 2 Proseminaren (benotete Leistungsscheine)
- Besuch von Vorlesungen
im Gesamtumfang von 4 Semester-Wochenstunden
- Zusätzliche Anfertigung
einer wissenschaftlichen Hausarbeit, ersatzweise eines schriftliches Referates
- Nachweis von mindestens
10 SWS (Studienbuch) |
Zwischenprüfung |
Die Zwischenprüfung
besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung in 2
Teilgebieten.
Ist Wissenschaftsgeschichte
2. Nebenfach, entfällt die Zwischenprüfung im Studiengang nach
der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. |
Hauptstudium |
Voraussetzungen für
die Meldung zur Magisterprüfung sind:
- Erfolgreich bestandene
Zwischenprüfung, wenn das Fach 1. Nebenfach ist.
- Erfolgreiche Teilnahme
an 4 Seminaren für Fortgeschrittene (benotete Leistungsscheine)
- Nachweis von Lehrveranstaltungen
im Umfang von 22 SWS (einschl. der Stunden aus dem Grundstudium im Studienbuch) |
Abschlussprüfung |
Die Magisterprüfung
besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung. |
Promotion |
Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Studium voraus. Die Prüfung
besteht aus der Dissertation sowie einer mündlichen Prüfung
(Rigorosum) im Hauptfach (einstündig) und in den beiden
Nebenfächern (je halbstündig). Fächerkombinationen,
Prüfungsfächer und Prüfungsanforderungen unterscheiden sich
von denen der Magisterprüfung; über die Bedingungen informiert
die Promotionsordnung (s.u.). |
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Bereiche |
Außerschulische Bildungseinrichtungen,
Verlage, journalistische Berufe, Bibliotheken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
bei entsprechender Fächerkombination:
Museen, Archive, sonstige
Dokumentationseinrichtungen
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Sprachkurse |
Sprachkurse für den
Erwerb weiterer Sprachen werden während der Vorlesungszeit im Sprachlehrzentrum
(Tel. 0551/39-5484) angeboten. |
Vorlesungskommentar |
erhältlich jeweils
ab Ende des vorangehenden Semesters im Institut für Wissenschaftsgeschichte
(Adresse s.u.) und auf der Homepage des Instituts |
Vorlesungsverzeichnis |
im Internet; gedruckt in
jeder örtlichen Buchhandlung; erscheint im Wallsteinverlag |
Freiversuch |
Studierende können
sich schon vor Ablauf der in der Prüfungsordnung genannten Fristen
zur Zwischen- bzw. zur Abschlussprüfung melden, sofern sie die vorgeschriebenen
Leistungen erbracht haben. Als Freiversuch gelten nur solche Prüfungsleistungen,
die innerhalb dieser Fristen erbracht werden.
Eine im Rahmen des Freiversuchs
nicht bestandene Fachprüfung gilt als nicht unternommen. |
Prüfungsordnung |
Quelle: Amtliche Mitteilungen
des Präsidenten vom 1.3.2000, erhältlich in der Philosophischen
Fakultät (s.u.) |
Übergangsregelung |
Studierende, die ihr Studium
vor Inkrafttreten der o.g. Prüfungsordnung begonnen haben, werden
auf Antrag nach der bisher geltenden Prüfungsordnung geprüft. |
Prüfungsfach
im Diplomstudiengang |
Die inhaltlichen Anforderungen
des Neben-, Wahlpflicht- oder Prüfungsfaches eines Diplomstudienganges
sind in den gesonderten Informationsblättern beschrieben, die in der
Studieninformation bzw. im Sekretariat des Instituts erhältlich sind.
Die organisatorische Einbindung in das Gesamtstudium bestimmt die Prüfungsordnung
des jeweiligen Diplomstudienganges. |
Promotionsordnung |
Quelle: Bek. d. MWK v. 22.09.1993
erhältlich in der Philosophischen
Fakultät (s.u.) |
Adressen und Institutionen |
Fach |
Institut für Wissenschaftsgeschichte
Papendiek 16
37073 Göttingen
Telefon 0551/ 39-9467
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Fakultät |
Philosophische Fakultät
Humboldtallee 17
37073 Göttingen
Telefon 0551/ 39-4461
Sozialwissenschaftliche Fakultät
Platz der Göttinger
Sieben 3
37073 Göttingen
Telefon: 0551/ 39-7211
Fax: 39-4697
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Prüfungsämter |
Prüfungsausschüsse
für die Akademischen Abschlussprüfungen
Dekanat der Philosophischen
Fakultät
Humboldtallee 17
37073 Göttingen
Telefon 0551/39-4461; 4463;
4464
Prüfungsausschuss des
Magisterstudiengangs der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Baurat-Gerber-Straße
4/6
37073 Göttingen
Telefon 0551/39-7239
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Fachstudienberatung |
Eine Fachstudienberatung
führen die Lehrenden des Instituts in ihren Sprechstunden durch.
Kontakt:
Geschäftszimmer des
Instituts,Tel. 0551/ 39 9467 |
Allgemeine Studienberatung |
Die Zentrale Studienberatung
bietet fachübergreifende Informationen und Beratungen, die studienbezogene
Entscheidungen und Handlungsabläufe vorbereiten helfen. Darüber
hinaus hilft sie bei Entscheidungs- und Motivationsproblemen sowie studienbedingten
persönlichen Schwierigkeiten.
Zentrale Studienberatung
der Universität Göttingen
Wilhelmsplatz 2
37073 Göttingen
Telefon 0551/39-7493
Fax: 0551/39-7387
e-mail zsbgoe@uni-goettingen.de
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Informationsblätter
der Zentralen Studienberatung
- Akademische Abschlussprüfung
(Magister Artium)
- Akademische Abschlussprüfung
(Promotion)
- andere Fächer, die
Haupt- oder Nebenfach sein können
- Sprachvoraussetzungen
und Möglichkeiten des Erwerbs von Fremdsprachen
- alle Studiengangsbeschreibungen:
http://www.uni-goettingen.de/ZSb |
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