www.med.uni-goettingen.de
Home
General Information
News/Aktuelles
FAQs
Contact
Impressum
Outgoing Studierende
Partner Unis
Informationen
Downloads
Berichte
Incoming Students
Information
Downloads
Links

FAQs

Generelle Informationen zu ERASMUS und anderen EU-Bildungsprogrammen finden Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) unter http://eu.daad.de

und auf der Website der Europäischen Kommission: http://www.europa.eu.int/comm/education/erasmus.html (nur auf Englisch!)

FAQ’s...

Ich möchte im kommenden Studienjahr mit ERASMUS ins Ausland und bin momentan im 3. Semester. Gibt es Möglichkeiten?

Es wird für die Teilnahme am ERASMUS-Programm vorausgesetzt, dass Sie die Ärztliche Vorprüfung bestanden haben (mindestens eine “3”). Weiterhin wird erfahrungsgemäß empfohlen, dass Sie erst nach dem 1. Staatsexamen ins Ausland gehen. Dies bedeutet, Sie bewerben sich im 1. oder 2. klinischen Semester für einen ERASMUS-Studienplatz.

Wie kann ich mit ERASMUS Medizin in Grossbritannien studieren?

Ein Auslandsaufenhalt mit ERASMUS ist nur an Universitäten möglich, mit welchen der Bereich Humanmedizin Göttingen ein bilaterales Abkommen im Rahmen des ERASMUS Programmes abgeschlossen hat. Da wir zur Zeit keine Partneruniversitäten in Grossbritannien haben, können wir leider keine Studienplätze hier anbieten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich an andere deutschen Universitäten zu wenden, die über Partnerverträge mit britischen Universitäten verfügen. Achtung! der Wettbewerb ist sehr hoch für die geringe Anzahl an Plätzen!

Muss ich Studiengebühren an der Gastuniversität bezahlen?

Im Rahmen des ERASMUS-Programmes entfallen an der Gastuniversität die Studiengebühren - in manchen Ländern sind diese nicht unerheblich. Es kann aber sein, dass bestimmte Verwaltungsgebühren (wie in Göttingen der Sozialbeitrag) anfallen. Näheres erfahren Sie vom ERASMUS-Koordinator bzw. Büro für Internationale Beziehungen an der Gastuniversität.

Erhalte ich ein ERASMUS-Stipendium zusätzlich zu BAFöG?

Ja. Durch die Neuregelung des Auslands-BAFöG gibt es keinen Auslandszuschlag mehr für Aufenthalte innerhalb der Europäischen Union. Aufgrund dessen sind förderungsberechtigte deutsche Studierende zur Inanspruchnahme eines Mobilitätsstipendiums aus dem ERASMUS-Programm berechtigt. Falls förderungsberechtigte deutsche Studierende aber Ihren Aufenthalt in einem Land außerhalb der Europäischen Union verbringen wollen, werden sie durch Auslands-BAFöG gefördert und erhalten einen Zuschuss aus ERASMUS-Mitteln von €50. Bei Fragen setzen Sie sich mit dem zuständigen BAFöG-Amt in Verbindung. Darüber hinaus gibt es unter http://www.bafoeg-bmbf.de weitere Informationen.

Copyright © Bereich Humanmedizin 2002