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Outgoing Studierende

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Wer wird gefördert?

Studierende im klinischen Studienabschnitt

Studierende im PJ

Was wird gefördert?

Auslandsstudienaufenthalte zwischen 3 und 12 Monaten

Sprachliche Vorbereitung

Integrierte Praktika

Höhe des Stipendiums...

Zirka € 110 pro Monat

€ 50 pro Monat für BAFöG-Empfänger für Aufenthalte außerhalb der EU

Bewerbungsablauf

Zum Download-Bereich...

Ihr erster Schritt ist die Entscheidung für eine Gastuniversität. Wenn Sie für ein oder mehrere PJ-Tertiale ins Ausland möchten, sollten Sie darauf achten, dass nicht alle unserer Partneruniversitäten PJ-Möglichkeiten anbieten. Orientieren Sie sich anhand der Karte unserer Partneruniversitäten nach den jeweiligen Studienmöglichkeiten. Besuchen Sie hierbei die jeweilige Website Ihrer ausgewählten Gastuniversität, insbesondere die Website der entsprechenden Medizinischen Fakultät, um sich über Kurse und den formalen Ablauf zu informieren.

Um einen Studienaufenthalt im Ausland erfolgreich zu absolvieren, sind ausreichende Kenntnisse der Landessprache Ihrer gewünschten Gastuniversität unabdingbar und werden vorausgesetzt. Diese müssen geprüft und anhand der ausgefüllten Sprachzeugnisvorlage vom Sprachlehrzentrum oder Lektorat für die Landessprache Ihrer Gastuniversität bescheinigt werden. Besuchen Sie frühzeitig die Website des Sprachlehrzentrums, um sich nach Terminen für den Sprachtest oder Aufbaukursen in der ausgewählten Sprache zu erkundigen.

Besuchen Sie den Download-Bereich für Outgoing-Studierende, um alle Vordrucke und Merkblätter zu Ihrer Bewerbung und Ihrem Aufenthalt an Ihrer ausgewählten Gastuniversität zu erhalten. Richten Sie sich nach dem Merkblatt zur Bewerbung für die Auswahl der notwendigen Formulare und den Bewerbungsablauf. Fragen zu den Unterlagen können Sie im Referat Internationale Beziehungen in der Sprechstunde stellen, telefonisch oder per Email klären.

Als Teil Ihrer Bewerbung müssen Sie Ihren Studienplan (Zusammenstellung Ihrer gewünschten Kurse an der Gastuniversität) erstellen und vom Sprecher der Studienkommission Herrn Prof. Hellige absegnen lassen. Oft finden Sie Darstellungen der Lehrveranstaltungen und Erklärungen deren Inhalte auf den Websites Ihrer Gastuniversität. Setzen Sie sich aber unbedingt mit dem jeweiligen ERASMUS-Koordinator oder Büro für Internationale Beziehungen an Ihrer ausgewählten Gastuniversität in Verbindung, während Sie Ihren Studienplan erstellen, um eventuell später auftretende Probleme mit der Auswahl Ihrer Kurse zu vermeiden. Dies ist auch ein guter Test Ihrer Sprachkenntnisse!

Reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein! Verspätet eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Abgabetermine werden immer auf Aushängen und auf dieser Website rechtzeitig bekannt gegeben. Im Falle von Terminproblemen setzen Sie sich vor dem Abgabetermin mit der ERASMUS-Koordinatorin in Verbindung.

Nach positiver Entscheidung über Ihre Bewerbung werden Sie aufgefordert, die Anmeldung für die Gastuniversität und die Annahmeerklärung auszufüllen. Die Anmeldung für die Gastuniversität können Sie von dieser Website im Download-Bereich für Outgoings herunterladen, die Annahmeerklärung wird im Referat Internationale Beziehungen erstellt. Sie werden dann aufgefordert, diese auszufüllen und zu unterschreiben. Weitere Angaben zum Ablauf nach einer positiven Entscheidung über Ihrer Bewerbung entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan im Download-Bereich.

Ihre kompletten Anmeldungsunterlagen schickt die ERASMUS-Koordinatorin an Ihre ausgewählte Gastuniversität. Nach einer positiven Rückmeldung von der ERASMUS-Koordination an der Gastuniversität werden Sie von uns benachrichtigt und dazu aufgefordert, sich mit der ERASMUS-Koordination vor Ort in Verbindung zu setzen, um die weiteren Formalitäten Ihres Aufenthalts zu klären.

Versuchen Sie immer, Ihre Fragen direkt von der Gastuniversität oder deren Websites klären zu lassen. Wenn Sie trotz allem noch keine Antwort zu Ihrer Frage haben, werden wir versuchen, Ihnen weiter zu helfen.

Schauen Sie auf die Seite Anerkennung, um sich über das Verfahren für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen im Ausland durch das Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Versorgungsamt Hannover zu informieren. Dies gilt auch für PJ-Tertiale im Rahmen des ERASMUS-Programmes.

Mit Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm verpflichten Sie sich mit Ihrer Unterschrift auf der Annahmeerklärung,  innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland einen Erfahrungsbericht zu erstellen und abzugeben. Diesen schicken Sie am besten per Email an das Referat Internationale Beziehungen.

Frühere Erfahrungsberichte können Sie hier einsehen und herunterladen.

Weitere Informationen...

Das ERASMUS-Büro der Universität am Wilhelmsplatz bietet für Outgoing-Studierende eine sehr ausführliche und informative Website an. Viele Ihrer Fragen zu ERASMUS allgemein können hier beantwortet werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen für Outgoings.

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