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Anerkennung von Studienleistungen

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Für die erfolgreiche Anerkennung Ihrer Studienleistungen durch das Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Versorgungsamt Hannover bestehen folgende Voraussetzungen:

Bescheinigung Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm
(wurde Ihnen vom Referat Internationale Beziehungen bereits ausgestellt)

Schriftliche Nachweise der absolvierten Leistungen, zusammengesetzt aus folgendem:

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Falls Ihnen vor Ort kein Nachweis ausgestellt werden sollte, haben Sie anhand  dieses Vordrucks für jede Lehrveranstaltung die Sie im Ausland  besuchen wollen die Möglichkeit, diesen Nachweis zu bekommen. Lassen Sie ihn vom zuständigen Verantwortlichen für Lehre an der Gastuniversität ausfüllen, nachdem Sie die Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert haben. Die erreichte Studienleistung in Form einer Note muss mit auf dem Schein dokumentiert werden.

Bei neuen oder nicht häufig besuchten Partneruniversitäten (für weitere Informationen setzen Sie sich mit dem Servicezentrum für Studierende, Frau Schneider in Verbindung):
Inhalte der Lehrveranstaltung in der Landessprache der Gastuniversität und in deutscher oder englischer Sprache mit Umfang der Lehrveranstaltung in absoluten Stunden.

Nach einem oder mehreren PJ-Tertialen im Ausland brauchen Sie die von Ihrem Vertrauensdozent an der Gastuniversität ausgefüllte Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Krankenanstalt. Gegebenenfalls ist eine Äquivalenzbescheinigung Ihres gewünschten Lehrkrankenhauses im Ausland notwendig. Erkundigen Sie sich bei Frau Schürgers im Servicezentrum für Studierende. Den Vordruck für die Äquivalenzberscheinigung erhalten Sie im Referat Internationale Beziehungen.

Setzen Sie sich schnellstmöglich nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland mit dem Servicezentrum für Studierende in Verbindung.

Für die Anerkennung von Studienleistungen nach einem klinischen Studienjahr oder Semester im Ausland wenden Sie sich an:

Frau Schneider
Tel: 39-5312, Sprechstunde Mo - Fr 11 - 12 Uhr

Nach einem PJ-Tertial im Ausland wenden Sie sich an:

Frau Schürgers
Tel: 39-6990, Sprechstunde Di + Mi 14 - 15 Uhr

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