3.2.97

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v Recht teuer

Gebühren für juristische Examen Nicht erst jetzt ist Berlin für Studierende ein teures Pflaster. Nach der Einführung von "Rückmeldegebühren", wie sie in Niedersachsen vorerst gerade noch verhindert werden konnten, denkt man in Berlin nun darüber nach, für juristische Staatsprüfungen Gebühren in Rechnung zu stellen.

Zweites Examen: 840,- DM
Dem Verordnungsentwurf zufolge soll ein erstes Examen in Zukunft mit 500 Mark, ein zweites gar mit 840 Mark zu Buche schlagen. Auch in Widerspruchsverfahren sollen die angehenden JuristInnen zur Kasse gebeten werden: fünfzig bis sechzig Mark werden für die Nachkorrektur einer schriftlichen Arbeit, hundert Mark für die Überprüfung der mündlichen Leistung fällig. Eine Gebührenbefreiung für BAföG-EmpfängerInnen ist nicht vorgesehen.

Diese Gebühren sind ein weiterer Versuch, der von der CDU-Bundesregierung durch Steuerentzug verursachten Ebbe in den Kassen von Ländern und Kommunen mit neuen Abgaben zu begegnen.

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