3.2.97

> Editorial

> Mehrheit für linken AStA

> Juso-Hochschulgruppen wählen Göttinger zum Bundesgeschäftsführer

> Die Wahlergebnisse

> Noch lange nicht aufgearbeitet

> Recht teuer

> "Wir zahlen nix!"

> Neue Tutorien für Göttingen?

v Wechselwirkung

Erste Entscheidung zum neuen BAföG
Das Verwaltungsgericht Kassel hat in der letzten Woche als erstes in der Bundesrepublik über die Rechtmäßigkeit von Veränderungen der 18. BAföG-Novelle entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Studentin im 3. Semester einen Fachrichtungswechsel vollzogen. Aufgrund der heutigen Regelung wurde dieser lediglich aus wichtigem und nicht unabweisbarem Grund durchgeführt. Die bereits studierten Semester der ersten Fachrichtung wurden von der Förderungshöchstdauer der zweiten abgezogen. Das bedeutet, daß bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer BAföG lediglich als verzinsliches Darlehn ausbezahlt wird. Dagegen hatte die Studentin geklagt und nun in einem Eilentscheid kein Recht bekommen.

Andere "Förderungsart" rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht erklärte, daß der Staat jederzeit das Recht habe, einzelne Teile seiner Sozialgesetzgebung zu verändern, ohne daß ein Weiterförderungsanspruch nach altem Recht bestehen bleibe. Die Studentin sei ja im vorliegenden Fall nicht von BAföG-Zahlungen ausgeschlossen worden, sondern hätte lediglich eine andere "Förderungsart" erhalten. Dies sei rechtmäßig.

Weitere Urteile stehen aus
Der Eilentscheid bezieht sich lediglich auf diesen Fall des Fachrichtungswechsels. Wie die Gerichte in den nächsten Wochen über andere Details der BAföG-Novelle entscheiden, bleibt abzuwarten.