13.1.97

> Editorial

> "Wir brauchen eine Quote!"

v Stichwort: Universitätsfrauenbeauftragte

Nach dem Vorschlag durch die Senatskommission für Frauenförderung und Gleichberechtigung (demnächst durch die Frauenversammlung der Universität) wählt der Senat die Frauenbeauftragte der Universität.

Die Frauenbeauftragte hat die Belange der Hochschulfrauen in Hochschule und Gesellschaft zu vertreten. Sie wirkt bei der Entwicklungsplanung und bei Struktur- und Personalentscheidungen, bei der Durchsetzung, Weiterentwicklung und Evaluierung von Frauenförderrichtlinien und der Beratung der Hochschulfrauen mit. Sie fördert die Einbeziehung frauenrelevanter Arbeitsansätze in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschulen. Sie ist dabei nicht weisungsgebunden. Die Frauenbeauftragte hat in allen Sitzungen der Hochschulgremien und Kollegialorgane Antrags- und Rederecht und muß eingeladen und informiert werden. Die Frauenbeauftragte ist in allen Angelegenheiten, die die Hochchulfrauen betreffen, insbesonere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen, rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen. Sie erarbeitet zu diesen Anglegenheiten Vorschläge und nimmt Stellung gegenüber den zuständigen Stellen der Hochschule. Dies gilt insbesondere für Berufungsverfahren sowie für andere Entscheidungen über die Besetzung von Dienstposten und Arbeitsplätzen. Die Frauenbeauftragte kann Bewerbungsunterlagen einsehen und der Leitung der Hochschule geeignete Verfahrensabläufe vorschlagen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Frauenbeauftragte führt den Vorsitz im Rat der Frauenbeauftragten und leitet das Frauenbüro. Sie berichtet dem Senat über ihre Tätigkeit und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben.

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