13.1.97

> Editorial

> "Wir brauchen eine Quote!"

> Stichwort: Universitätsfrauenbeauftragte

> Noch ein weiter Weg...

> Buslinie für den Norden: Bessere Verkehrsanbindung gefordert

> Wundermittel Bakkalaureat: Fast-food-Studiengang oder sinnvolle Alternative?

v Studis gleichgestellt: Lohn darf nicht geringer sein

Studierende, die ihren Lebensunterhalt als Teilzeitbeschäftigte verdienen, dürfen nicht schlechter bezahlt werden, als andere ArbeitnehmerInnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Damit wurde einem Jura-Studenten aus Nordrhein-Westfalen rechtgegeben, der mehrere Jahre als Aushilfe an einer Tankstelle gearbeitet hatte und dort pro Stunde sechs Mark weniger verdiente als die Vollzeit-Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muß nun über 18.000 DM nachzahlen - die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Also: Wer neben dem Studium jobbt, sollte sich erkundigen, was seine/ihre "regulären" KollegInnen verdienen. Im Zweifelsfall hilft die BAföG- und Sozialberatung der Juso-Hochschulgruppe weiter: donnerstags, 12.15 bis 13.45 Uhr
Blauer Turm (MZG) Raum 0419