24.3.97
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Sexuelle Nötigung an der Uni: Konstanzer Professor verurteilt
Sexuelle Belästigung und Gewalt an der Universität ist mitnichten ein Schauermärchen, sondern bittere Realität. Hier wie auch anderswo werden Frauen sexuell belästigt und genötigt. Hier wie auch anderswo werden die Täter jedoch selten genug verfolgt, geschweige denn bestraft.Deswegen verdient die Verurteilung eines Konstanzer Psychologieprofs besondere Aufmerksamkeit. Der wurde jetzt vom Bundesgerichtshof zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung wegen sexueller Nötigung einer Doktorandin rechtskräftig verurteilt.
Unverhohlene Drohungen
Der Professor hatte die Studentin, die vor fünf Jahren ein Promotionsstudium bei ihm begann, mehrmals zu einer sexuellen Beziehung gedrängt. Nachdem sie ihn deutlich abgewiesen hatte, er aber dennoch nicht nachgab und ihr einmal zwischen die Beine fasste, arbeitete sie nur noch zu Hause und nicht mehr im Labor.
Der Professor drängte sie telephonisch, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Er drohte, daß es so keine Doktorarbeit von ihr geben werde und fügte hinzu, daß ein deutscher Professor schon einen Mord begehen müsse, damit ihm etwas geschehe.
Die Doktorandin kehrte ins Labor zurück -- beide arbeiten in der Schlafforschung --, dessen Tür der Professor von innen verschloß, sie dann auf das Bett drängte, teilweise entkleidete und an Brust und Scheide berührte. Auch als sie sich aufbäumte und wegdrehte, ließ er nicht von ihr ab. Dies geschah erst, als sie anfing zu weinen. Seit der Veröffentlichung dieser Vorfälle war der Professor vom Dienst suspendiert, bestritt jedoch anfangs alles. Seine Verteidigung betonte, da die Frau sich im Labor nicht von Anfang gewehrt habe, hätte der Professor aus seiner Sicht keine Gewalt angewendet.
Eindeutige Nötigung
Das Bundesgericht jedoch wertete die Aussage des Mannes, daß die Promotion scheitern werde, als rechtswidrige Drohung. Die Frau habe deutlich gemacht, daß sie keine sexuelle Beziehung mit ihm wolle, deshalb sei der Vorfall in dem Labor eindeutig eine sexuelle Nötigung.
Es bleibt abzuwarten, ob sich das Urteil des BGH auf die Karriere des Profs auswirkt oder ob er weiterhin im Amt bleibt. Obwohl endlich einmal ein Belästiger an der Uni überführt und verurteilt wurde, bleibt die Dunkelziffer der Fälle, die nicht an die Öffentlichkeit dringen, sehr hoch.
Vergewaltiger häufig freigesprochen
Viele Frauen wechseln lieber den Studiengang oder gar die Uni, als sich der Tortur einer gerichtlichen Verhandlung auszusetzen, zumal die meisten Belästiger (und auch viele Vergewaltiger!) freigesprochen werden. So im Fall eines Lehrlingmädchens, daß von ihrem Handwerksmeister vergewaltigt wurde. Dieser war von einem früheren BHG Strafsenat freigesprochen wurde. Der Meister hatte die junge Frau in den Wald gefahren und so vor einem Baum geparkt, daß die Beifahrertür nicht mehr zu öffnen war. Das Bundesgericht erkannte hier nicht die Anwendung von Gewalt, da die Frau ja nicht durch die Hintertür geflohen sei.
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