22.4.97
Verfahrene Debatte: Sitzung des Studierendenparlaments endete vorerst im Chaos
Durchblick und Ausblick: Erläuterungen zum geplanten Haushalt der Studierendenschaft
Bei der Einschreibung oder Rückmeldung müssen alle Studierenden an unserer Uni in jedem Semester einen Beitrag von 59,75 DM entrichten. Die meisten werden sich sicherlich schon gefragt haben, wie es zu dieser Summe kommt und was damit geschieht:
Der Semesterbeitrag setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der größte Teil (48 DM) geht an das Studentenwerk, das daraus (sowie aus seinen Einnahmen und einem Landeszuschuß von rund acht Millionen DM im Jahr) die Erfüllung seiner Aufgaben (Mensen, Wohnheime, soziale Hilfen und Kultur) finanziert. Dieser Anteil wurde 1994 zu letzten Mal erhöht (um acht DM). Ein weiterer Teil (1,75 DM) wird seit 1982 als Beitrag für den Allgemeinen Hochschulsport erhoben und vom Sportreferat, das von den Obleuten der einzelnen Sportarten gewählt und vom Studierendenparlament bestätigt wird, verwaltet.
Der dritte Teil (10 DM) fällt an die Studierendenschaft, die davon nach Maßgabe des vom Studierendenparlamentes verabschiedeten Haushaltes die Fachschaften und den AStA finanziert. Die Abrechnungen werden neben vom Studierendenparlament gewählten RevisorInnen auch vom Landesrechnungshof geprüft. Der Beitrag für die Studierendenschaft wurde 1968, zunächst in einer Höhe von 8 DM, eingeführt. 1994 wurde er gleichzeitig mit der Erhöhung des Studentenwerksbeitrages um zwei auf 10 DM erhöht. In letzter Zeit wurden infolge der knappen Haushaltslage mehrfach Rufe nach einer erneuten Erhöhung laut. Für die Juso-Hochschulgruppe steht allerdings eine Erhöhung, solange nicht alle anderen Mittel zur Haushaltskonsolidierung ausgeschöpft sind, nicht zur Debatte.
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