7.1.97
Besser als der Spiegel,
billiger als der Klartext
Nicht mal ein Feigenblättchen: Das Ökologiereferat des AStA
Ökologie? Ökologie!: Programmatisches zur Öko-Arbeit
FDP-Chef will schon vor Studienbeginn mit dem Sieben anfangen
Pünktlich zum neuen Jahr versucht sich nun auch die FDP hochschulpolitisch zu "profilieren". Kürzlich stellte deren Parteivorsitzender Wolfgang Gerhardt seine Überlegungen vor, wie die deutschen Unis aus ihrer Misere geführt werden könnten. Für "LangzeitstudentInnen", die die Regelstudienzeit überschritten haben, sollten Strafgebühren eingeführt werden - keine neue Idee, in Baden-Württemberg ist so etwas schon unter dem Etikett "Bildungsgutscheine" eingeführt worden (rotation berichtete).Auch nicht mehr ganz frisch, aber so konkret noch von keinem Spitzenpolitiker gefordert, ist die Überlegung, nach dem zweiten Semester (!) für alle Studierende eine neue obligatorische Prüfung einzuführen. Diese Prüfung solle in erster Linie der Orientierung der StudienanfängerInnen dienen. Prüfen statt beraten?
Darüberhinaus hält Gerhardt für alle Fächer eine verbindliche Zwischenprüfung nach dem vierten Semester für sinnvoll. Bundesbildungsminister Rüttgers (CDU) hat sich noch im Dezember für die Zwangsexmatrikulation derer ausgesprochen, die bis zum sechsten Semester noch keine Zwischenprüfung abgelegt haben. Gerhardt führte weiter aus, die Unis sollten in Zukunft ein weitaus größeres Mitspracherecht bei der Auswahl der StudienanfängerInnen haben.
Was Gerhardt hier vorschlägt, kann nur als grobe Unverschämtheit gewertet werden. Seine Vorschläge laufen nämlich darauf hinaus, daß alle Studis bis zum vierten Semestergleich drei obligatorische Prüfungen zu absolvieren haben, die im Zweifelsfall das Studium schon frühzeitig beenden (oder gar nicht erst beginnen lassen).
Vor der Immatrikulation soll eine imaginäre "Eignung" zum Studium nachgewiesen werden - wer hier versagt, kann seine akademische Laufbahn gleich an den Nagel hängen. Nach dem zweiten Semester also eine "Orientierungsprüfung" - Orientierung kann wohl nur heißen, daß denjenigen der Studienabbruch nahelegt wird, deren Leistungen nicht den Anforderungen genügen. Eine Zwangsexmatrikulation schließt Gerhardt dabei ausdrücklich nicht aus. Und dann schließlich die Zwischenprüfung - obligatorisch nach dem vierten Semester. Wer fünf Semester später die Uni immer noch nicht verlassen hat, muß Strafgebühren - gedacht ist wohl an 1000 DM pro Semester wie in Baden-Württemberg - zahlen.
Ganz abgesehen davon, daß unter den gegenwärtigen Umständen die Suche nach einem Prüfer/einer Prüferin oft schon länger als vier Semester dauert, ganz abgesehen auch davon, daß die Unis weder personell noch von der Ausstattung her eine solche zusätzliche Flut von Prüfungen verkraften könnten: Schon heute sind in den Studienordnungen unzählige Leistungsnachweise für die ersten Semester vorgesehen.
Zusätzliche, das Studium notwendigerweise verlängernde Prüfungen plus Strafgebühren für Langzeitstudis: Da kann man nur von Glück reden, daß Bildung Ländersache ist und die FDP da schon lange nicht mehr viel zu sagen hat. Die niedersächsische Wissenschaftsministerin Schuchardt hat übrigens noch vor kurzem erklärt, sie sei sich mit ihren norddeutschen AmtskollegInnen in der Ablehnung zusätzlicher Uni-Eingangsprüfungen einig.