2.Juli 1996
Dann soll doch einer klagen..!
BAföG-"Kompromiß" schattiger als gedacht"Sicher, es hätte schlimmer kommen können." So begann in der letzten rotation unser Bericht über den BAföG-Kompromiß zwischen Bund und Ländern. Leider müssen wir nur ein paar Tage später feststellen: Es ist schlimmer gekommen. Denn nicht alles, was Teil dieses Kompromisses ist, wurde vor zwei Wochen der Öffentlichkeit mitgeteilt. Besonders der SPD müßte dieses Ergebnis eigentlich peinlich sein, denn viele bildungspolitische Grundsätze wurden aufgegeben.
Die umfangreichen Änderungen am bisherigen Bundesausbildungsförderungsgesetz, die vor der nächsten Novelle, die dem BAföG eine neue Struktur geben soll, schonmal einige Weichen in Richtung Abstellgleis stellen, wollen wir hier im folgenden dokumentieren:
Die Änderungen am BAföG... Bei den BAföG-EmpfängerInnen wird also wieder einmal kräftig gespart. Mehr wird auch bei einer Strukturreform nicht herauskommen, da diese auf jedenfall kostenneutral ausfallen soll. Oder aber, es wird weitergespart; wundern würde es uns nicht.
- BAföG wird bis Ende der Förderungshöchstdauer zur Hälfte als Zuschuß und zur Hälfte als Darlehn ausgezahlt.
- Darüberhinaus wird (ohne jede Übergangsregelung!) in bestimmten Fällen BAföG nur noch als verzinsliches Darlehn gezahlt.
Dies gilt bei:
- Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung
- als Vertiefungsausbildung
- als Ergänzungsausbildung
- Fortführung einer Ausbildung, die erst durch den ersten Abschluß möglich wurde (z.B. erst FH, dann Uni).
- Einem erstmaligen Fachrichtungswechsel aus "wichtigem Grund" (Eignungsmangel, Neigungswandel u.a.) bis zum 2. Semester. Danach werden die vorherigen Semester bei der neuen Förderungshöchstdauer abgezogen.
Bei einem Fachrichtungswechsel auch nach dem 2. Semester aus "unabweisbarem Grund" (z.B. Behinderung durch Unfall oder Allergie im Chemiestudium) bleibt es bei der alten Regelung.- Einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer. Für eine zinsfreie Weiterförderung werden nicht angerechnet:
- schwerwiegende Gründe (Krankheit, "vom Auszubildenden nicht zu vertretende Gründe"!)
- Ausbildungszeiten im Ausland
- Mitwirkung in Unigremien oder AStA
- erstmaliges Nichtbestehen der Abschlußprüfung
- Der maximal 12-monatigen Studienabschlußförderung
- Die Regelstudienzeiten werden verkürzt (in der Regel auf 9 Semester an Universitäten, und 7 an Fachhochschulen)
- Weitere Einschränkungen :
- Keine Anhebung der BAföG-Sätze
- Anhebung der Freibeträge um nur 2% 1996 (statt wie im Kompromiß erst angestrebt 3%)
- Auch 1998 nur eine Anhebung um 1%. D.h. insgesamt vier Jahre kein Inflationsausgleich, folglich weniger Geld.
- Ein zusätzlicher Freibetrag wird eingeführt. 400 DM können pro Monat zusätzlich verdient werden, sollten Studiengebühren eingeführt werden.
...Rechtsbruch Daß mit diesem Gesetz eigentlich gegen erhebliche rechtliche Bestimmungen verstoßen wird (etwa den Vertrauensschutz derjenigen, die bislang unter anderen Bedingungen studiert haben) wird in Kauf genommen. Aus ministeriellen Kreisen war auf Anfrage nur Zynisches zu hören. Zum einen sollten die Studierenden zufrieden sein, da die Finanzminister noch Schlimmeres geplant hatten und zum anderen hätten Studierende, die über die Förderungshöchstdauer hinauskommen und etwa krank gewesen seien oder keinen Praktikumsplatz erhalten hätten, halt Pech gehabt. Und dann wörtlich: "Die könnten ja dann gegen die neue Regelung klagen..!"
Bundestreffen der Juso-Hochschulgruppen
Neuer Vorstandsvorsitzender des Studierendenwerks
Meinungsfreiheit oder Schutz der Ehre?