2.Juli 1996
Dann soll doch einer klagen..!
Die Gleichstellung von Frauen an den Hochschulen hat in den letzten beiden Jahrzehnten deutliche Fortschritte gemacht; doch obwohl ein Zuwachs des Frauenanteils unter den Studierenden auf 41% zu verzeichnen ist, sind sie bei Weiterqualifikationen wie Promotion (28%), Habilitation (7.5%) sowie Professuren (5.3%; C4-P. nur 4%) noch deutlich unterrepräsentiert.
Daß Frauenförderung nötig ist, wurde bereits 1976 im Hochschulrahmengesetz des Bundes anerkannt, das die Beseitigung von Nachteilen für Frauen an der Hochschule forderte. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) folgte dieser Vorgabe und präzisierte sie, indem es die einzelnen Unis verpflichtete, Frauenförderpläne zu erstellen. Der erste Entwurf des Göttinger Plans wurde von verschiedenen Frauengremien erarbeitet und hat zum Ziel, die bestehende strukturelle Benachteiligung von Frauen an der Uni abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Beispielsweise werden Themen behandelt, wie Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf, Maßnahmen zur Fort-und Weiterbildung sowie mögliche Quotierungen, aber auch sexuelle Belästigung oder die Stellung der Frauenbeauftragten.
Nachdem der Entwurf inzwischen drei Jahre alt ist, stand er im Januar diesen Jahres erstmalig auf der Tagesordnung des Senats, der das Papier verabschieden muß. Obwohl der Plan nur den Status einer Selbstverpflichtung hat, entzündete sich eine irrationale und von Emotionen geprägte Diskussion, die bis heute andauert, so daß eine Einigung noch erzielt werden muß.
Welche Bedeutung hat der Frauenförderplan?
Der Frauenförderplan ist mehr als eine einfache Wiederaufnahme des NHG: Er geht in seiner bisherigen Fassung inhaltlich über das NHG hinaus, da er neben Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auch die Frauen des Mittelbaus in die Förderung miteinbezieht. Ausserdem klärt er Verfahrensweisen für die Durchsetzung seiner Ziele, so daß eine bessere Chance besteht, daß tatsächlich eine Wandlung herbeigeführt wird. Obwohl die durchgreifendsten Forderungen, wie eine feste Frauenquote bei Einstellungen und Sanktionierung bei Nicht-Erfüllung dieser, noch umstitten sind, ist der Frauenförderplan in jedem Fall ein Zeichen: Zukünftig können sich Frauen bei der legitimen Einforderung von Gleichberechtigung auf diesen im Senat beschlossenen Plan berufen.
Bundestreffen der Juso-Hochschulgruppen
Neuer Vorstandsvorsitzender des Studierendenwerks
Meinungsfreiheit oder Schutz der Ehre?